Wie wird ein Mensch zum Opfer — Teil 1

Die­ser Bei­trag ist allen gewid­met, die Opfer einer Straf­tat gewor­den sind und rich­tet sich eben­so an Hel­fer und Inter­es­sier­te. Der Umgang mit Opfern ist eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für Sach­be­ar­bei­ter, Poli­zis­ten, The­ra­peu­ten und Bera­ter, aber natür­lich auch für Poli­tik und Gesell­schaft. Bei den Begriffs­de­fi­ni­tio­nen und dem Ver­ständ­nis vom Opfer­be­griff gehen die Mei­nun­gen weit aus­ein­an­der. Sind Ange­hö­ri­ge von Mord­op­fern auch Opfer oder gel­ten sie wei­ter­hin als Hin­ter­blie­be­ne? Eine neue EU-Richt­li­nie ver­spricht hier mehr Klar­heit. Doch lei­der wei­gert sich die Bun­des­re­gie­rung bis­lang, den Opfer­be­griff, so wie ihn die EU vor­gibt, in natio­na­les Recht zu über­neh­men. Eine Kata­stro­phe für betrof­fe­ne Angehörige…

Wer oder was ist ein Opfer?

Die nach­fol­gen­den Infor­ma­tio­nen basie­ren auf einem Abriss von Prof. Dr. Ute Ingrid Haas (Pro­fes­sur für Kri­mi­no­lo­gie und Vik­ti­mo­lo­gie an der Ost­fa­lia, Hoch­schu­le für ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten). Ich habe sie hier zusammengefasst:

Die Vik­ti­mo­lo­gie (= Wis­sen­schaft, die sich mit der Leh­re vom Opfer befasst) gibt uns einen Über­blick über ver­schie­de­ne Begriffsdefinitionen.

Die deut­sche Über­set­zung des eng­li­schen Wor­tes “vic­tim” bedeu­tet “Opfer, Geschä­dig­ter, Ver­letz­ter, Leid­tra­gen­der”[1].

Im juris­ti­schen Wör­ter­buch[2] wird der Opfer­be­griff mit “Dar­bie­tung einer Gabe, Erdul­dung eines Übels” erklärt. Hier gibt es jedoch eine erheb­li­che Abwei­chung. Die Dar­bie­tung einer Gabe ist ein Vor­gang, bei dem der Mensch aktiv tätig ist, wäh­rend das erdul­de­te Übel ein pas­siver Vor­gang des­je­ni­gen ist, der das Übel erlei­den muss.

Der latei­ni­sche Ursprung des Opfer­be­griffs “ope­ra­re” wird mit “arbei­ten, der Gott­heit (durch Opfer) die­nen” über­setzt. In einem wei­te­ren Nach­schla­ge­werk bedeu­tet Opfer auch “Spen­de, Hin­ga­be von etwas, das man schmerz­lich ent­behrt”; ein Opfer ist ein “Mensch, der ein Übel erdul­den muss”[3].

In unse­rer moder­nen Spra­che wird der Opfer­be­griff oft als Schimpf­wort benutzt. Aus­sa­gen, wie “du Opfer, ich mach dich fer­tig…”, sind lei­der kei­ne Sel­ten­heit. Damit wird eine Abwer­tung gegen­über einer Per­son aus­ge­drückt, die man für weni­ger stark, weni­ger lie­bens­wert oder gar ver­ach­tens­wert hält.

Akti­ve und pas­si­ve Opfer

In der Vik­ti­mo­lo­gie sind die Gedan­ken­gän­ge zum Begriff “Opfer” ver­knüpft mit Emp­fin­dun­gen wie Lei­den, Erdul­den, eine unan­ge­neh­me Situa­ti­on aus­hal­ten müs­sen. Es wird also von einer pas­si­ven Hal­tung des Opfers ausgegangen.

Ein Opfer zu brin­gen bedeu­tet im heu­ti­gen Sprach­ge­brauch immer noch, eine Leis­tung zu erbrin­gen, die mit einem hohen Auf­wand, einer gro­ßen Über­win­dung oder sogar mit Schmerz ein­her­geht. Hier wird also ein akti­ves Ele­ment mit dem Begriff des Opfers ver­bun­den. Es gibt immer wie­der Dis­kus­sio­nen im Hin­blick auf die Posi­ti­on des Opfers im Tat­ge­sche­hen. Hier geht es um die Fra­ge, ob das Opfer auch zu Aktio­nen fähig ist oder nur eine pas­si­ve Rol­le innehat.

Auch wur­de viel dar­über debat­tiert, ob die Vik­ti­mo­lo­gie Opfer von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­schließ­lich Straf­ta­ten umfasst[4], der so genann­te “wei­te Opfer­be­griff”. Oder beschränkt sie sich aus­schließ­lich auf die Wis­sen­schaft vom Ver­bre­chens­op­fer[5], den “engen Opferbegriff”?

EXKURS: 
Was ist der Unterschied zwischen einer Straftat und einem Verbrechen? 

Straftaten sind Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst und deren Rechtsfolgen dort geregelt sind. Straftaten untergliedern sich wiederum in Vergehen und Verbrechen. Nach § 12 StGB handelt es sich bei Verbrechen um strafbare Handlungen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug oder darüber geahndet werden. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mit weniger als einem Jahr Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe belegt sind.

Letzt­lich hat sich der enge Opfer­be­griff für die Vik­ti­mo­lo­gie durch­ge­setzt. So wird die Vik­ti­mo­lo­gie als die “Wis­sen­schaft vom Ver­bre­chens­op­fer” defi­niert. Sie beschäf­tigt sich dar­über hin­aus mit dem sozia­len Phä­no­men der Opfer­wer­dung und sei­nen Wir­kun­gen auf das Opfer.

Wie wird ein Mensch zum Opfer? — Erklä­rungs­an­sät­ze der Viktimologie

Nie­mand wird Opfer eines Ver­bre­chens, weil er als Opfer gebo­ren ist[6]. Die Vik­ti­mo­lo­gie geht viel­mehr davon aus, dass alle Men­schen dem Risi­ko unter­lie­gen, ein­mal Opfer zu wer­den. Von der Ansicht, dass das Opfer in einem bestimm­ten Aus­maß an der Tat betei­ligt ist, bis hin zu der Unter­stel­lung, das Opfer habe eine Mit­schuld oder Teil­schuld, ist es nur ein klei­ner Schritt. Aus die­ser Sicht ver­such­te man in den 50er Jah­ren des letz­ten Jahr­hun­derts, eine Opfer­ty­po­lo­gie auf Basis des Gra­des der Mit­schuld eines Opfers vor­zu­neh­men[7].

Die­se zuge­schrie­be­ne Mit­ver­ant­wor­tung kann jedoch schnell zu einer “Sel­ber schuld!-Attitüde”[8] wer­den und außer­dem eine Ver­schie­bung der bis­lang ein­deu­ti­gen Täter-/Op­fer­rol­len zur Fol­ge haben. Lei­der ist die­ses Den­ken auch heu­te noch in der Bevöl­ke­rung weit ver­brei­tet. Ute Ingrid Haas, Pro­fes­so­rin für Kri­mi­no­lo­gie & Vik­ti­mo­lo­gie an der FH Wol­fen­büt­tel, meint hier­zu: “Dem mensch­li­chen Bedürf­nis nach Ori­en­tie­rung kom­men fest­schrei­ben­de und pla­ka­ti­ve Typo­lo­gien eher ent­ge­gen als die schwer greif­ba­re Dyna­mik eines Tat­ge­sche­hens”[9].

Nach zahl­rei­chen Opfer­be­fra­gun­gen kam man zu der Erkennt­nis, dass bei­na­he jeder Mensch im Lau­fe sei­nes Lebens ein­mal Opfer einer Straf­tat wird (Sach­be­schä­di­gung, Dieb­stahl, Belei­di­gung etc.). Eben­so stell­te man fest, dass fast alle Män­ner min­des­tens ein­mal im Leben eine Kör­per­ver­let­zung erlei­den[10].

Dem­zu­fol­ge hat also jeder Mensch grund­sätz­lich ein ver­deck­tes Risi­ko, Opfer einer Straf­tat zu wer­den. Doch wie sieht es im Bereich der schwe­ren Gewalt­kri­mi­na­li­tät aus, wo es z. B. um schwe­re Kör­per­ver­let­zung, bewaff­ne­ten Raub­über­fall oder gar Mord geht? Hier ver­än­dert sich das Risi­ko der Opfer­wer­dung deut­lich. Von sol­chen Straf­ta­ten wird nicht jeder betrof­fen, hier geht die Zahl der Geschä­dig­ten deut­lich nach unten. Aller­dings sind die psy­chi­schen Aus­wir­kun­gen für die Opfer weit­aus dramatischer.

Die Vik­ti­mo­lo­gie hat bei ihren For­schun­gen her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge Bevöl­ke­rungs­grup­pen ein beson­ders hohes Risi­ko haben, Opfer einer Straf­tat zu wer­den. Dies sind beson­ders Frau­en, Kin­der und alte Men­schen als Opfer von kör­per­li­chen Miss­hand­lun­gen, Ver­nach­läs­si­gung, sexu­el­lem Miss­brauch oder häus­li­cher Gewalt.

Die Täter, die die­se Opfer schä­di­gen, kom­men aus dem enge­ren sozia­len Umfeld oder sogar aus der eige­nen Fami­lie, z. B. der lie­be Onkel von neben­an, der eige­ne Vater, Ehe­mann, Chef, Leh­rer, Pries­ter usw.

Ein wei­te­rer Erklä­rungs­an­satz für die Opfer­wer­dung ist das so genann­te situa­ti­ons­ori­en­tier­te Gewohn­heits- oder Gele­gen­heits­mo­dell. Hier wird das Risi­ko, Kri­mi­na­li­täts­op­fer zu wer­den, davon abhän­gig gemacht, zu wel­chen Zei­ten und unter wel­chen Umstän­den sich Per­so­nen an bestimm­ten Orten auf­hal­ten und mit bestimm­ten Men­schen zusam­men sind. Man schaut also dar­auf, wie vie­le Stun­den Men­schen außer Haus ver­brin­gen, wie oft sie abends aus­ge­hen, und wann sie nachts zurück­keh­ren. Eben­falls wird betrach­tet, wel­che Loka­le und Eta­blis­se­ments besucht wer­den und wie eng der Kon­takt zur Nach­bar­schaft ist.

Auch die­ses Erklä­rungs­mo­dell unter­stellt dem Opfer eine gewis­se Mit­schuld bzw. Mit­ver­ant­wor­tung auf­grund sei­nes Lebensstils.

Nun könn­test Du ein­wer­fen, dass es doch ganz nor­mal ist, zwei oder drei­mal in der Woche in eine Knei­pe zu gehen, eine After-Work-Par­ty oder Dis­co zu besu­chen, sich mit Kol­le­gen oder Freun­den zu tref­fen, ein Fei­er­abend­bier­chen zu “zischen” und abends spät nach Hau­se zu gehen.

Doch wer legt fest, wel­cher Lebens­stil nor­mal ist? Dies ist eine indi­vi­du­el­le Ange­le­gen­heit und kann nicht ver­ein­heit­licht wer­den. “Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nach­ti­gall”. Und müss­te unter die­sem Gesichts­punkt nicht das nor­ma­le Leben bereits als Risi­ko betrach­tet wer­den, Opfer einer Straf­tat zu werden?

Seit Jah­ren bemüht sich die Vik­ti­mo­lo­gie um mehr Trans­pa­renz im Pro­zess der Opfer­wer­dung. So wie die Kri­mi­no­lo­gie ver­sucht, die Ent­ste­hung kri­mi­nel­len Ver­hal­tens zu erklä­ren, so hat die Vik­ti­mo­lo­gie ver­sucht, Erklä­rungs­an­sät­ze für die Opfer­wer­dung zu fin­den. Doch mit einer Theo­rie allei­ne lässt sich nicht die gan­ze Band­brei­te der Ursa­che des Opfer­wer­dens (Vik­ti­mo­ge­ne­se) aufdecken.

Kann es über­haupt eine Theo­rie der Opfer­wer­dung geben oder müs­sen wir damit leben, dass es ein­fach unter­schied­li­che Ursa­chen dafür gibt? War­um wur­de Hans Opfer und Franz nicht? Prof. Haas meint hier­zu, dass sich die Dyna­mik zwi­schen Täter und Opfer als zu indi­vi­du­ell erweist, als dass man hier­aus all­ge­mein­gül­ti­ge Gesetz­mä­ßig­kei­ten fest­le­gen könnte.

Die 4 Arten der Viktimisierung

(vik­ti­mi­sie­ren = zum Opfer machen)

Pri­mä­re Viktimisierung 

meint das schä­di­gen­de Ereig­nis an sich. Wenn Du unmit­tel­bar von einer Gewalt­tat betrof­fen bist, also durch eine ande­re Per­son an Leib und See­le ver­letzt wurdest.

Sekun­dä­re Viktimisierung

Es han­delt sich hier­bei um Ein­flüs­se, die das Opfer im Anschluss an die Tat bzw. par­al­lel zur pri­mä­ren Vik­ti­mi­sie­rung noch schä­di­gen. Im Klar­text heißt das, dass es sich um Äuße­run­gen oder Ver­hal­tens­wei­sen von Ver­wand­ten, Poli­zei­be­am­ten, Rich­tern und Anwäl­ten, aber auch The­ra­peu­ten und Hel­fern han­delt, die das Opfer sekun­där vik­ti­mi­sie­ren kön­nen. Als Bei­spiel sei­en hier­für unan­ge­mes­se­ne Befra­gun­gen, die unvor­be­rei­te­te Begeg­nung mit dem Täter oder Vor­wür­fe, man sei ja sel­ber schuld, genannt. Aber auch Äuße­run­gen von Ver­wand­ten und nahe­ste­hen­den Per­so­nen kön­nen das Opfer zusätz­lich schä­di­gen, z. B. “Jetzt ist es doch schon ein Jahr her, so lang­sam müss­test Du doch drü­ber weg sein etc.”

So wird das Opfer zusätz­lich zur ursprüng­li­chen Trau­ma­ti­sie­rung vik­ti­mi­siert und re-traumatisiert.

Beson­ders para­dox ist dies dann, wenn das Opfer sei­nen Opfer­sta­tus bzw. sei­ne Rech­te als Opfer bei Behör­den und Insti­tu­tio­nen gel­tend machen möch­te. Dafür, dass das Opfer sich als sol­ches zu erken­nen gibt, zahlt es mit­un­ter einen hohen Preis. Die sekun­dä­re Vik­ti­mi­sie­rung trifft die Opfer oft här­ter als die eigent­li­che Tat.

Ter­tiä­re Viktimisierung

bezeich­net das Instru­men­ta­li­sie­ren der Opfer für eige­ne Zwe­cke; wenn also Opfer bei­spiels­wei­se von For­schung, Poli­tik, Jus­tiz oder Medi­en miss­braucht wer­den, um Kar­rie­ren zu för­dern, Lob­by­ar­beit zu betrei­ben (z. B. wenn das Leid der Opfer dazu benutzt wird, für die Täter eine här­te­re Bestra­fung ein­zu­for­dern) oder die Aus­sicht auf den Pulit­zer­preis zu stei­gern, ohne das Opfer vor­her zu fra­gen. Die­se Form der Vik­ti­mi­sie­rung geschieht in aller Regel bewusst.

Quar­tä­re Viktimisierung

bedeu­tet die Her­ab­wür­di­gung des Opfers von bestimm­ten Per­so­nen oder Per­so­nen­grup­pen, wodurch das Opfer erneut geschä­digt wird. Am Bei­spiel von Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fern lässt sich das am bes­ten erklären:

Der Vor­wurf an ein Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer, sei­ne Beschul­di­gung sei frei erfun­den oder eine Schutz­be­haup­tung, führt bei Frau­en zu mas­si­ven Pro­ble­men. Immer wie­der wird den Frau­en vor­ge­wor­fen, den Täter zu Unrecht beschul­digt zu haben, obwohl dies im Bereich der Ver­ge­wal­ti­gun­gen tat­säch­lich nur sehr sel­ten vor­kommt. Das führt dazu, dass vie­le nach einer Ver­ge­wal­ti­gung unsi­cher sind und sich fra­gen, ob sie etwas falsch gemacht haben. Man­che Frau­en trau­en sich gar nicht, über­haupt Anzei­ge zu erstat­ten, weil sie bereits mit Vor­hal­tun­gen und Falsch­an­schul­di­gen rechnen.

Ein ande­res Bei­spiel liegt in der Ver­wen­dung des Begrif­fes “Du Opfer”, was beson­ders in der Jugend­spra­che wider­klingt. Damit wer­den Men­schen gezielt gede­mü­tigt und entwürdigt…

Der zwei­te Teil des Arti­kels erscheint bereits mor­gen. Dann geht es wei­ter u. a. mit die­sen Themen:
  • Fest­le­gung des Opfer­be­grif­fes durch die EU-Richt­li­nie 2012/29/EU
  • Die Aner­ken­nung als Opfer durch die öffent­li­che Hand
  • Wel­chen Opfer­sta­tus haben Ange­hö­ri­ge von Tötungsverbrechen
  • Opfer­sta­tus und Opferrolle
  • Aus der Opfer­rol­le aussteigen
  • Hin­weis auf Opferberatungsstellen

[1] Romain 1983, S. 812

[2] Köb­ler 1986, S. 239

[3] dtv-Lexi­kon Bd. 13

[4] Kirch­hoff 1996, S. 37

[5] Schnei­der 1998, S. 316

[6] Schnei­der 1998, S. 326

[7] von Hen­tig 1948, Men­dels­ohn 1956

[8] Gre­ve et al. 1994, S. 10

[9] sie­he hier­zu auch Baur­mann 1996, S. 33 ff

[10] Schnei­der 1998, S. 321


Lite­ra­tur

BAURMANN, M.C. & W. SCHÄDLER (1996): Opfer­be­dürf­nis­se und Opfer­er­war­tun­gen. In: Das Opfer und die Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung. – BKA-For­schungs­rei­he, Bd. 36, Bun­des­kri­mi­nal­amt Wiesbaden.

GREVE, W., R. STROBL & P. WETZELS (1994): Das Opfer kri­mi­nel­len Han­deln: Flüch­tig und nicht zu fas­sen. Kon­zep­tu­el­le Pro­ble­me und metho­di­sche Impli­ka­tio­nen eines sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Opfer­be­griffs. – KFN For­schungs­be­rich­te Nr. 33, Kri­mi­no­lo­gi­sches For­schungs­in­sti­tut Nie­der­sach­sen e.V.

HENTING von, H. (1948): The cri­mi­nal and his vic­tim. Stu­dies in the Socio­bio­lo­gy of crime. – Archon Books.

KIRCHHOF; G.F. & K. SESSAR (Hrsg.) (1979): Das Ver­bre­chens­op­fer. Ein Rea­der zur Vik­ti­mo­lo­gie, Stu­di­en­ver­lag Brockmeyer.

KÖBLER, G. (1986): Juris­ti­sches Wör­ter­buch, Vah­len Verlag.

MENDELSOHN, B. (1956): Une nou­vel­le Bran­che de la Sci­ence bio-psycho-socia­le: La Vic­ti­mo­lo­gie. – Revue Inter­na­tio­na­le de Cri­mi­no­lo­gie et de Poli­ce Tech­ni­que 10, S. 95 ‑109.

ROMAIN, A. (1983): Beck’sche Rechts- und Wirt­schafts­wör­ter­bü­cher. Eng­lisch-Deutsch, C.H. Beck.

SCHNEIDER, H.-J. (1998): Der gegen­wär­ti­ge Stand der kri­mi­no­lo­gi­schen Opfer­for­schung. In: Mschr­Krim 81. Jahr­gang, Heft 5, S. 316 – 344.

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