Aufgrund einer Fehldiagnose wurde Frau M. eine Betreuung aufgezwungen, die ihr das Leben zur Hölle machen sollte… Unfähigkeit oder Vorsatz?
Eine Demenz, die keine ist
Es macht mich echt wütend, wenn Menschen von sogenannten Fachleuten eine Demenz diagnostiziert wird, die gar keine ist. Frau M., die ich vor ca. 2 Monaten kennenlernte, mußte sich vor einigen Jahren einer Operation unterziehen. Unmittelbar nach der Operation — Frau M. war noch im Krankenhaus — wurde bei ihr eine Demenz diagnostiziert. Der Arzt meinte, daß die Symptomatik darauf schließen ließe. Und das, obwohl Frau M. gerade erst eine schwere OP hinter sich hatte und noch nicht einmal zuhause war.
Frau M. ist Anfang siebzig und keineswegs dement. Sie ist sehr klar und orientiert, kann chronologisch und in der richtigen Reihenfolge erzählen und hat auch keine Erinnerungslücken. Ihr Kurzzeitgedächtnis funktioniert hervorragend und das Langzeitgedächtnis ebenso. Ich staune immer wieder, wie strukturiert Frau M. ist und wie gefaßt sie wirkt, besonders dann, wenn sie mir davon berichtet, was sich in den letzten zwei Jahren bei ihr abgespielt hat. Ich an ihrer Stelle wäre längst ausgeflippt.
Doch Frau M. ist verzweifelt. Noch während ihres Krankenhausaufenthaltes wurde ihr ein Betreuer zugewiesen, der ihr ihr Geld wegnahm, ihre Wohnung auflöste und sie in ein 1‑Zimmer-Appartement steckte. Der Haushalt wurde fast komplett aufgelöst. Ihr blieben nur noch ein paar Möbel und etwas Geschirr, ein paar Bücher und Dekoartikel, mit denen sie ihr Appartment einrichten konnte. Ein Appartment, daß viel zu klein ist, in dem Frau M. fast erstickt. Der Betreuer gab ihr im Monat gerade einmal so viel Geld, wie der aktuelle Hartz IV-Satz beträgt. Manchmal war es sogar noch weniger. Frau M. konnte sich plötzlich nichts mehr leisten und mußte um jeden Cent betteln. Und das, obwohl sie eine stattliche Pension hat. Frau M. war früher Beamtin und hat gut verdient.
Nachtigall, ick hör dir trappsen
Als ich ihre Geschichte zunächst von einem gemeinsamen Bekannten hörte, gingen bei mir alle Alarmglocken an. Ich wollte Frau M. unbedingt selbst sprechen. Mittlerweile haben wir uns ein paarmal getroffen und uns viel miteinander unterhalten. Ich konnte Frau M. des öfteren beobachten, wie sie sprach, wie sie sich bewegte, wie sie ihren Haushalt führte usw.
Und sofort war für mich klar: Diese Frau ist keineswegs dement! Doch warum stellte der Arzt im Krankenhaus diese Fehldiagnose? Und warum wurde ihr noch während des Krankenhausaufenthaltes ein Betreuer zugewiesen, ein wildfremder Mann, den sie gar nicht kannte und der von einer Betreuungsagentur kam? Der Arzt müßte Frau M. dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwere Form der Demenz diagnostiziert haben, die den Einsatz eines Betreuers “notwendig” machte. Warum räumte der Betreuer noch während ihres Krankenhausaufenthaltes Frau M.’s Wohnung aus und löste ihren Haushalt auf?
Frau M. war bis zu diesem Zeitpunkt ein selbstbewußter Mensch mit einer festen Persönlichkeit. Sie fragte nach, wenn sie etwas nicht verstand und sagte unmißverständlich, was sie davon hielt, wenn ihr etwas nicht gefiel. Kurz und gut: Frau M. hatte ihre eigene Meinung und die vertrat sie auch, freundlich, aber bestimmt.
Daran ist nichts Verwerfliches. Im Gegenteil, diese Einstellung ist sehr gesund. Ich habe Frau M. als einen sehr vernünftig denkenden Menschen kennengelernt, die sagt, was sie bewegt und durchaus in der Lage ist, Recht von Unrecht zu unterscheiden. Und wenn sie das Gefühl hatte, daß hier eine Fehldiagnose vorlag, war es ihr gutes Recht, das anzusprechen und sich eine zweite und sogar dritte Meinung einzuholen. Doch das wurde ihr verwehrt.
Was hat der Betreuer mit Frau M.’s Geld gemacht?
Bis heute hat Frau M. von ihrem Betreuer keinen Nachweis darüber erhalten, was mit ihrem Hausstand passierte und was er mit ihrem Geld gemacht hat. Sie hatte ihn mehrfach um Auskunft und Rechenschaft ersucht. Schließlich handelt es sich um ihr Eigentum und sie hat ein Recht darauf, zu erfahren, was damit geschehen ist. Denn selbst, wenn ein Betreuer bestellt ist, so darf er mit dem Eigentum der zu betreuenden Person nicht machen, was er will, er muß es verwalten und im Falle des Ablebens den Nachlaß regeln..
Es liegt der Verdacht nahe, daß Frau M. in ein Komplott hineingeraten ist. Denn anders läßt sich dieses Verhalten des Krankenhauses bzw. des behandelnden Arztes und des Betreuers nicht erklären. Eine alleinstehende Frau mit einer guten Pension — leichte Beute?
Das liest sich wie ein Krimi, nicht wahr. Und es ist auch einer. Meine Nase sagt mir, daß die ganze Sache gewaltig zum Himmel stinkt.
Warum Fehldiagnosen und das gängige Betreuungsrecht Dich Dein letztes Hemd kosten können
In Deutschland kann jeder unter das sogenannte Betreuung gestellt werden. Das kann’s ja wohl nicht sein. Man könnte glatt auf die Idee kommen, da steckte Methode dahinter. Der Jurist Alexander Paetow rät daher jedem, kein Krankenhaus ohne Anwalt zu betreten und nicht mit Psychiatern zu sprechen. Die Gutgläubigkeit der Patienten werde nur ausgenutzt. Alles könne gegen den Patienten verwendet werden.
Das seit 1992 geltende Betreuungsrecht sollte Menschen die sogenannte Entmündigung ersparen bzw. ihre Rechte stärken, so hieß es offiziell. In Wahrheit vereinfacht das Betreuungsrecht eine Entmündigung sogar noch. Und der Willkür sind damit Tür und Tor geöffnet.
Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck kam in seinem 2008 veröffentlichten Gutachten zu dem Schluß, daß das gängige Betreuungsrecht in Deutschland gegen die UN-Konvention über die Rechte nicht nur behinderter Menschen verstößt.
Die Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie (ein Auszug aus dem Artikel von Susanne Härpfer):
Der Münchner Anwalt, Prof. Volker Thieler kämpft seit Jahren gegen Betreuungen. “Der Mensch verliert im Betreuungsrecht seine Menschenwürde”, kritisiert er. “Im Betreuungsrecht ist der Schutz der Familie außer Kraft gesetzt. Der Richter kann machen, was er will”, warnt Thieler.
Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es ginge ihnen nur um´s Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen Alkoholismus unter. Noch nicht einmal der Ehepartner erfährt etwas, er hat kein Recht, die Akten einzusehen. Irgendeinen Grund gibt es immer.
Thieler schildert die Willkür, die es gibt, mitten in Deutschland. Er prangert den juristischen Missstand an:
Es ist sehr schwierig, das anzufechten. Die Macht ist unglaublich. Ein Betreuer kann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass der Betreute nicht mehr telefonieren kann, nicht mehr Post entgegen nehmen darf, nicht mehr aus dem Haus gehen, dass er seine Wohnung verliert, er kann ihn in geschlossene Anstalten einweisen. Sogenannte Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Der Betreute verliert eigentlich sämtliche Rechte.
Prof. Volker Thieler
Fazit
Eins steht fest: Dement ist Frau M. nicht. Sie hatte allenfalls ein Delir, welches im Rahmen von Operationen als Durchgangssyndrom bezeichnet wird und meist nach einigen Monaten wieder verschwindet. Das hätte der Arzt differentialdiagnostisch abgrenzen müssen. Zudem ist Frau M. Diabetikerin, was das Risiko für ein Delir, besonders kurz nach einer OP erhöht. Ist der Arzt nun unfähig oder einfach nur korrupt? Beides wäre fatal für seine Patienten. Eine Fehldiagnose bleibt es allemal. Und sie ist bis heute nicht revidiert worden.
Ich bleibe auf jeden Fall an der Sache dran und werde beizeiten berichten, wie es mit Frau M. weitergeht.
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Wenn ihr auch Erfahrungen mit Fehldiagnosen habt oder ähnliche Fälle wie den von Frau M. kennt, freue ich mich auf Eure Mitteilungen. Ihr könnt dazu die Kommentarfunktion nutzen.
Beitragsbild: Gustav Staedtler
Im Artikel “Verwirrtheitszustände im Alter” (Dt. Ärzteblatt 2012, 109(21)) wird das Delir gut erklärt. Obwohl viele Fachausdrücke drin vorkommen, ist der Artikel auch für Laien zu verstehen. Hier ein Auszug daraus, um das Delir von der Demenz zu unterscheiden:
"... Bei der Syndromdiagnostik ist die Demenz die wichtigste Differenzialdiagnose. Wichtige Kriterien, die für ein Delir und gegen eine Demenz sprechen, sind ein akuter Krankheitsbeginn, ein fluktuierender Verlauf mit einer Störung des Tag-Nacht-Rhythmus und eine Störung von Bewusstseinshelligkeit und Aufmerksamkeitsniveau. Vor allem bei Hochbetagten sind Mischbilder von Delir und Demenz viel häufiger als rein delirante Zustände (15). Oft sind Delir und Demenz im Querschnitt nicht sicher zu unterscheiden und können erst im Krankheitsverlauf voneinander differenziert werden." (Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/126278)
Eine ausführlichere Darstellung zur Unterscheidung zwischen Delir und Demenz bietet der Aufsatz von Prof. Dr. med. Volker Faust (http://www.psychosoziale-gesundheit.net/pdf/Int.1‑Akute_Verwirrtheitszustaende_Delir.pdf)