Im zweiten Teil möchte ich beleuchten, wie der Opferbegriff durch die EU definiert ist. Welche Personen sind als Opfer zu bezeichnen und als solche zu behandeln? Warum verweigert die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht? Der Unterschied zwischen Opferstatus und Opferrolle. Wie Du aus deiner Opferrolle aussteigen kannst. Hinweise auf Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen.
Wer ist Opfer nach der Richtlinie 2012/29/EU?
Die RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 legt die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten fest. Diese Mindeststandards sind für alle Mitgliedsstaaten der EU zu übernehmen und bis zum 16. November 2015, also morgen, in nationales Recht umzusetzen.
Die Definition des Opferbegriffs findest Du in Kapitel I Allgemeine Bestimmungen, Artikel 2, Begriffsbestimmungen – hier ein Auszug:
1.. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a) „Opfer“
i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat;
ii) Familienangehörige einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer Straftat ist, und die durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten haben; 14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/65
b) „Familienangehörige“ den Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers;
c) „Kind“ eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat...
Sind Angehörige von Tötungsfällen auch Opfer oder nur Hinterbliebene?
Die oben genannten Begriffsbestimmungen beantworten ganz klar die Frage nach dem Status Angehörigen der Opfer von Tötungsverbrechen. Sie sind definitiv Opfer und keine Hinterbliebenen. Die Anerkennung als Opfer ist für die Angehörigen enorm wichtig. Denn sie erleiden nach der gewaltsamen Tötung ihres Angehörigen schwere und schwerste Traumatisierungen und damit verbundene Folgen, wie z. B. Chronifizierung der traumatischen Symptone, Retraumatisierungen durch Behörden, Institutionen, Therapeuten und das persönliche Umfeld, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsplatzverlust und damit verbundene finanzielle Einbußen, sozialer Rückzug, körperliche Erkrankungen infolge des erlittenen Schocks durch das Tötungsverbrechen uvm. Durch die Anerkennung als Opfer haben die Angehörigen natürlich auch die Rechte eines Opfers, nämlich auf Opferentschädigungsleistungen, Rentenzahlungen, regenerative Maßnahmen, wie Therapie, Kur und dergleichen.
Das 3. Opferrechtsreformgesetz der BRD sieht allerdings nicht die Anerkennung der Angehörigen von Mord- und Tötungsverbrechen als Opfer vor. Im Gesetzesentwurf wird nicht von Opfern gesprochen, sondern von Verletzten. Überdies wird im Gesetzesentwurf der Focus auf die Psychosoziale Prozessbegleitung bei Opfern von Gewalttaten gelegt. Die Bundesregierung meint, hierdurch die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen und zur Verbesserung des Opferschutzes beizutragen. Es geht aber bei der Richtlinie nicht nur um den Schutz der Opfer bei Strafgerichtsprozessen, sondern eben auch um die Rechte und die Unterstützung der Opfer nach einer Gewalttat.
Die Anerkennung als Opfer durch die öffentliche Hand
Es wurde bereits seitens unserer Politikdarsteller (anders kann ich sie nicht bezeichnen) laut gesagt und bestätigt meine Vermutung, dass es hier einmal mehr ums liebe Geld geht. Die Rechte und Unterstützung der Opfer müssten ggf. neu definiert werden. Man kann überdies definitiv nicht abschätzen, in welcher Höhe sich die finanziellen Belastungen auf das System bewegen (Rentenzahlungen, Kosten für regenerative Maßnahmen, wie Kuren, Psychotherapie usw.).
Statt dessen beschäftigt man sich lieber mit dem Schutz der Opfer bei Gerichtsprozessen und zwackt von irgendwoher Gelder für die Ausbildung Psychosozialer Prozessbegleiter ab. Diese Kosten sind wohl überschaubarer. Die Psychosozialen Prozessbegleiter dürfen jedoch mit dem Opfer nicht über den Fall sprechen und haben vor Gericht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Inwiefern dies zum Schutz des Opfers vor weiteren Re-Traumatisierungen im Gerichtsprozess beitragen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Doch gehen wir einmal davon aus, es wäre so: So scheint mir die Maßnahme der Psychosozialen Prozessbegleitung bei weitem nicht ausreichend, um die Vorgaben der EU-Richtlinie zu erfüllen. Zumal eben nicht jeder Fall vor Gericht landet. In vielen Fällen wird erst gar nicht ermittelt oder der Fall wird vorzeitig niedergelegt.
Doch dies liest man in keiner Zeitung, und das kommt auch nicht im Fernsehen. Darüber hinaus wollen unsere Politikdarsteller mit Mord und Totschlag nicht konfrontiert werden und nehmen – sobald das Gespräch darauf kommt – systematisch eine Abwehrhaltung ein. So als gäbe es dies in unserem Land nicht.
Die EU-Richtlinie fordert ganz klar die Umsetzung in nationales Recht. Doch die Bundesregierung weigert sich bzw. setzt nur einen kleinen Teil davon um. Auf Nachfragen wurde von einem Parteimitglied gesagt, dass die BRD ein souveräner Staat sei und selbst entscheiden könne, welche Punkte umgesetzt würden und welche nicht.
Und dies ist ein Irrtum. Es handelt sich hier nicht um “könnte” und “sollte”, sondern um eine EU-Richtlinie, die ein Gesetz darstellt und umgesetzt werden MUSS! Darüber hinaus ist die BRD eben kein souveräner Staat, wie uns dies immer weisgemacht werden soll. Politiker wie Siegmar Gabriel und Wolfgang Schäuble haben dies in der Vergangenheit bereits öffentlich geäußert, und sogar das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die BRD seit 1945 nie wieder souverän gewesen ist. Aber dies würde hier zu weit führen. Darüber kannst Du Dich selbst belesen. Das Internet ist voll von Informationen zu diesem Thema.
Opferstatus: primär oder sekundär?
Angehörige von Mord- und Tötungsopfern sind nach Meinung der öffentlichen Hand keine Primäropfer, sondern Sekundäropfer. Damit fallen sie durch ein Raster. Zwar wird ihnen eine Traumatisierung nicht abgesprochen, aber es wird ihnen abgesprochen, einen Schockschaden erlitten zu haben, der es rechtfertigt, Opferentschädigungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Erst nach vielem Hin und Her und zahlreichen Gutachten, denen sich die Betroffenen stellen müssen, wird im Einzelfall entschieden, ob hier eine frühzeitige Berentung oder dergleichen erfolgen kann.
Angehörige von Mord- und Tötungsverbrechen sind keine Hinterbliebenen und keine Sekundäropfer – sie sind PRIMÄROPFER! Die nachfolgende Grafik verdeutlicht dies, und ich werde es auch noch einmal erklären, damit auch der Letzte es versteht:
Bei Angehörigen von Verletzten lebt das eigentliche Opfer (Primäropfer) noch. Damit sind die Angehörigen Sekundäropfer. Denn es besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit der Regeneration des Betroffenen. Auch der Weg zurück ins gesellschaftliche und Berufsleben scheint zumindest theoretisch machbar. Die Angehörigen können das Opfer dabei unterstützen.
Anders sieht es bei Angehörigen von Mord- und Tötungsfällen aus. Das Gewaltverbrechen an ihrem Familienmitglied geht für die Angehörigen mit einer Vernichtungserfahrung einher. Das eigentliche Opfer, also das Primäropfer, ist tot. Damit wird der Angehörige zum Primäropfer.
Wir haben mit Leuten aus der Politik, in Behörden und Institutionen gesprochen, die das genauso sehen. Aber leider ist diese Erkenntnis noch nicht überall angekommen und wird von den Verantwortlichen in der Gesetzgebung immer noch blockiert.
Opferrolle
Vielleicht bist du durch ein Gewaltdelikt am eigenen Leib zum Opfer geworden oder durch den gewaltsamen Tod eines Angehörigen. Für die Erlangung des Opferstatus kämpfst du vielleicht schon seit langer Zeit. Dieses Anerkenntnis durch den Gesetzgeber ist für dich von immenser Bedeutung. Doch dies allein ist nicht ausreichend. Du wünschst dir, dass Behörden, Opferberatungsstellen, Institutionen, Polizisten, Sachbearbeiter etc., nicht zuletzt Familie und Freunde deinen Opferstatus ebenfalls anerkennen. Du wünschst dir Verständnis und Mitgefühl für dein Leiden, anstatt unwürdige Befragungen, Antragsformulare, die keiner versteht, geschweige denn ausfüllen kann und unsensible, unqualifizierte Bemerkungen, die im schlimmsten Fall zu einer Re-Traumatisierung führen können.
Wenn das Verbrechen im Ausland passiert ist, hast du vielleicht die Erfahrung gemacht, dass von den deutschen Behörden gar nicht erst ermittelt wurde oder die ausländischen Behörden den “Fall” nicht weiter verfolgten und schnell zu den Akten legten. Niemand wollte die Verantwortung für das Verbrechen übernehmen. Und als ob du durch den Verlust deines geliebten Menschen oder die Misshandlungen am eigenen Leib nicht schon genug leiden würdest, erfährst du durch Behörden und Institutionen nur Spott, Hohn, Diskriminierung und Stigmatisierung. Vielleicht hast du dir auch anhören müssen, dass du an dem Tod deines Familienmitgliedes oder an deiner Vergewaltigung selbst die Schuld tragen oder zumindest mit schuld sein sollst.
All dies trägt nicht gerade zu deiner Heilung bei. Vielleicht bist du durch das traumatische Erlebnis krank geworden, hast darüber deinen Arbeitsplatz verloren, möglicherweise sogar dein Zuhause. Freunde und Kollegen, ja sogar Familienmitglieder wenden sich von dir ab. Das Trauma hat tiefe Spuren hinterlassen. Der Schmerz und das Leid sind dir näher als Freude, Glück und Ganzheit. Vielleicht hast du dich selbst schon mit Suizidgedanken getragen oder sogar einen Selbsttötungsversuch hinter dir…
Durch die Geschehnisse bist du in eine Rolle gedrängt worden, die du vorher nicht innehattest – in eine Opferrolle. Denn die Gewalttat hat deine Persönlichkeit, dein Selbstvertrauen und dein Selbstwertgefühl niedergeschlagen. Erfährst du keine Gerechtigkeit (wenn es das überhaupt gibt) und kannst du nicht wieder heil werden, besteht die Gefahr, in eine Opferhaltung zu verfallen und darin zu verharren (unbewusst natürlich). Damit könntest du immer wieder Personen und Ereignisse in dein Leben ziehen, die dir nicht guttun. Langfristig führt dies zu immer größeren seelischen und körperlichen Schäden (Traumafolgeschäden). Du solltest also deine Opferhaltung so schnell wie möglich aufgeben und aus der Opferrolle aussteigen.
Die Opferrolle verlassen
Die Opferrolle verlassen? Das würde ja bedeuten, dass du dein Opfersein aufgeben müsstest. Und das, wo du doch so hart um die Anerkennung deines Opferstatus kämpfst.
Ja und Nein. Wir müssen hier zwei Dinge auseinanderhalten, nämlich Opferstatus und Opferrolle!
Zum einen kämpfst du um die gesetzliche Anerkennung als Opfer mit all den dazugehörigen Rechten = Opferstatus. Du bist also kein Hinterbliebener, sondern Opfer. Dies ist für dich sehr wichtig und bildet die Basis für deinen Weg zurück ins Leben und in die Gesellschaft.
Die Anerkennung deines Opferstatus bedeutet jedoch nicht, dass du für den Rest deines Lebens als Opfer abgestempelt bist und in dieser Opferrolle verharren musst. Als Opfer der Umstände, der Politik, der Gesellschaft, als armes, kleines hilfloses Wesen, das im Leben nicht zurechtkommt. Diese Opferrolle oder Opferhaltung wurde dir aufgedrückt oder du hast sie unbewusst eigenommen, und möglicherweise wirst du sie ohne Hilfe nicht wieder los.
Hinweise auf Hilfseinrichtungen und Opferberatungsstellen
Wenn du wieder ins Leben zurück willst, solltest du dir unbedingt Hilfe suchen. Das kann ein guter Freund sein, eine vertraute Person, ein Priester, ein Arzt, Heilpraktiker, Schamane, ein Therapeut oder eine Beratungsstelle oder Hilfsorganisation. Ebenso können Traumaambulanzen oder Krankenhäuser eine Anlaufstelle für dich sein.
Im Folgenden habe ich einige Hilfsorganisationen und Opferberatungsstellen aufgeführt, an die du dich wenden kannst, wenn du Hilfe brauchst. Die Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber im Zeitalter des Internets sollte es nicht allzu schwierig sein, eine passende Hilfsmöglichkeit auch in deiner Nähe zu finden:
ANUAS e.V.
Hilfsorganisation für Angehörige von Mord‑, Tötungs‑, Suizid- und Vermisstenfällen
Erich-Kurz-Str. 5
10319 Berlin
Telefon: 030 / 25 04 51 51
E‑Mail: info@anuas.de
Internet: www.anuas.de
– bundesweit tätig
Opferhilfe Baden-Württemberg
Landesstiftung Opferschutz
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 284 64 54
E‑Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de
Internet: www.landesstiftung-opferschutz.de
Opferhilfe Bayern
Stiftung Opferhilfe Bayern
Prielmayerstr. 7
80335 München
Tel. 089 / 5597 – 1362
E‑Mail: info@sob.bayern.de
Internet: www.opferhilfebayern.de
Opferhilfe Berlin e.V.
Oldenburger Str. 38
10551 Berlin
Telefon 030 / 3952867
E‑Mail: info@opferhilfe-berlin.de
Internet: www.opferhilfe-berlin.de
Opferhilfe Hamburg e.V.
Paul-Nevermann-Platz 2–4
22765 Hamburg
Telefon 040 / 38 19 93
E‑Mail: mail@opferhilfe-hamburg.de
Internet: www.opferhilfe-hamburg.de
Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Jägerstr. 36
14467 Potsdam
Telefon 0331 / 280 27 25
E‑Mail: potsdam@opferhilfe-brandenburg.de
Internet: www.opferhilfe-brandenburg.de
Opferhilfe Mecklenburg-Vorpommern
Verein “Hilfe für Opfer von Straftaten M‑V”
Schröderstraße 22
18055 Rostock
Telefon 0381 / 4907460
E‑Mail: info@opferhilfe-mv.de
Internet: www.opferhilfe-mv.de
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Geschäftsstelle beim Oberlandesgericht Oldenburg
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
Telefon 0441 / 220‑1111
E‑Mail: Opferhilfe@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.opferhilfe.niedersachsen.de
– es gibt in Niedersachsen noch weitere Opferhilfebüros
Opferschutz Rheinland-Pfalz
beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MJV)
Diether-von-Isenburg-Str. 1
55116 Mainz
Tel: 06131 / 16–4800
E‑Mail: poststelle@mjv.rlp.de
Internet: www.opferschutz.rlp.de
Opferhilfe Saarland
Internet: www.saarland.de/53239.htm
Opferhilfe Sachsen e.V.
Geschäftsstelle
Heinrichstraße 12
01097 Dresden
Telefon: 0351 / 811 38 98
E‑Mail: gfma@opferhilfe-sachsen.de
Internet: www.opferhilfe-sachsen.de
– weitere Beratungsstellen in Sachsen (siehe www.opferhilfe-sachsen.de)
Opferhilfe Schleswig-Holstein
Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Telefon 0431 / 560230
E‑Mail: leitung@)stiftung-opferschutz-sh.de
Internet: www.stiftung-opferschutz-sh.de
Opferhilfe Thüringen e.V.
Die Website der Opferhilfen in Thüringen vereinigt Beiträge verschiedener kooperierender Einrichtungen, die jeweils für die von ihnen eingestellten Beiträge verantwortlich sind.
Internet: www.opferhilfe-thueringen.de
WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel. 06131 / 83 03–0
E‑Mail: info@weisser-ring.de
Internet: www.weisser-ring.de
– bundesweit tätig