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Wie wird ein Mensch zum Opfer — Teil 2

Im zwei­ten Teil möch­te ich beleuch­ten, wie der Opfer­be­griff durch die EU defi­niert ist. Wel­che Per­so­nen sind als Opfer zu bezeich­nen und als sol­che zu behan­deln? War­um ver­wei­gert die Bun­des­re­gie­rung die Umset­zung der EU-Richt­li­nie in natio­na­les Recht? Der Unter­schied zwi­schen Opfer­sta­tus und Opfer­rol­le. Wie Du aus dei­ner Opfer­rol­le aus­stei­gen kannst. Hin­wei­se auf Hilfs­ein­rich­tun­gen und Beratungsstellen.

Wer ist Opfer nach der Richt­li­nie 2012/29/EU?

Die RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Okto­ber 2012 legt die Min­dest­stan­dards für die Rech­te, die Unter­stüt­zung und den Schutz von Opfern von Straf­ta­ten fest. Die­se Min­dest­stan­dards sind für alle Mit­glieds­staa­ten der EU zu über­neh­men und bis zum 16. Novem­ber 2015, also mor­gen, in natio­na­les Recht umzusetzen.

Die Defi­ni­ti­on des Opfer­be­griffs fin­dest Du in Kapi­tel I All­ge­mei­ne Bestim­mun­gen, Arti­kel 2, Begriffs­be­stim­mun­gen – hier ein Auszug:

1.. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck  

a) „Opfer“  

i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat; 
  
ii) Familienangehörige einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer Straftat ist, und die durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten haben; 14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/65 
 
b) „Familienangehörige“ den Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers;  

c) „Kind“ eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat...

Sind Ange­hö­ri­ge von Tötungs­fäl­len auch Opfer oder nur Hinterbliebene?

Die oben genann­ten Begriffs­be­stim­mun­gen beant­wor­ten ganz klar die Fra­ge nach dem Sta­tus Ange­hö­ri­gen der Opfer von Tötungs­ver­bre­chen. Sie sind defi­ni­tiv Opfer und kei­ne Hin­ter­blie­be­nen. Die Aner­ken­nung als Opfer ist für die Ange­hö­ri­gen enorm wich­tig. Denn sie erlei­den nach der gewalt­sa­men Tötung ihres Ange­hö­ri­gen schwe­re und schwers­te Trau­ma­ti­sie­run­gen und damit ver­bun­de­ne Fol­gen, wie z. B. Chro­ni­fi­zie­rung der trau­ma­ti­schen Sym­pto­ne, Retrau­ma­ti­sie­run­gen durch Behör­den, Insti­tu­tio­nen, The­ra­peu­ten und das per­sön­li­che Umfeld, Arbeits­un­fä­hig­keit, Arbeits­platz­ver­lust und damit ver­bun­de­ne finan­zi­el­le Ein­bu­ßen, sozia­ler Rück­zug, kör­per­li­che Erkran­kun­gen infol­ge des erlit­te­nen Schocks durch das Tötungs­ver­bre­chen uvm. Durch die Aner­ken­nung als Opfer haben die Ange­hö­ri­gen natür­lich auch die Rech­te eines Opfers, näm­lich auf Opfer­ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen, Ren­ten­zah­lun­gen, rege­ne­ra­ti­ve Maß­nah­men, wie The­ra­pie, Kur und dergleichen.

Das 3. Opfer­rechts­re­form­ge­setz der BRD sieht aller­dings nicht die Aner­ken­nung der Ange­hö­ri­gen von Mord- und Tötungs­ver­bre­chen als Opfer vor. Im Geset­zes­ent­wurf wird nicht von Opfern gespro­chen, son­dern von Ver­letz­ten. Über­dies wird im Geset­zes­ent­wurf der Focus auf die Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung bei Opfern von Gewalt­ta­ten gelegt. Die Bun­des­re­gie­rung meint, hier­durch die Vor­ga­ben der Richt­li­nie zu erfül­len und zur Ver­bes­se­rung des Opfer­schut­zes bei­zu­tra­gen. Es geht aber bei der Richt­li­nie nicht nur um den Schutz der Opfer bei Straf­ge­richts­pro­zes­sen, son­dern eben auch um die Rech­te und die Unter­stüt­zung der Opfer nach einer Gewalttat.

Die Aner­ken­nung als Opfer durch die öffent­li­che Hand

Es wur­de bereits sei­tens unse­rer Poli­tik­dar­stel­ler (anders kann ich sie nicht bezeich­nen) laut gesagt und bestä­tigt mei­ne Ver­mu­tung, dass es hier ein­mal mehr ums lie­be Geld geht. Die Rech­te und Unter­stüt­zung der Opfer müss­ten ggf. neu defi­niert wer­den. Man kann über­dies defi­ni­tiv nicht abschät­zen, in wel­cher Höhe sich die finan­zi­el­len Belas­tun­gen auf das Sys­tem bewe­gen (Ren­ten­zah­lun­gen, Kos­ten für rege­ne­ra­ti­ve Maß­nah­men, wie Kuren, Psy­cho­the­ra­pie usw.).

Statt des­sen beschäf­tigt man sich lie­ber mit dem Schutz der Opfer bei Gerichts­pro­zes­sen und zwackt von irgend­wo­her Gel­der für die Aus­bil­dung Psy­cho­so­zia­ler Pro­zess­be­glei­ter ab. Die­se Kos­ten sind wohl über­schau­ba­rer. Die Psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­ter dür­fen jedoch mit dem Opfer nicht über den Fall spre­chen und haben vor Gericht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Inwie­fern dies zum Schutz des Opfers vor wei­te­ren Re-Trau­ma­ti­sie­run­gen im Gerichts­pro­zess bei­tra­gen soll, kann ich nicht nach­voll­zie­hen. Doch gehen wir ein­mal davon aus, es wäre so: So scheint mir die Maß­nah­me der Psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­tung bei wei­tem nicht aus­rei­chend, um die Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie zu erfül­len. Zumal eben nicht jeder Fall vor Gericht lan­det. In vie­len Fäl­len wird erst gar nicht ermit­telt oder der Fall wird vor­zei­tig niedergelegt.

Doch dies liest man in kei­ner Zei­tung, und das kommt auch nicht im Fern­se­hen. Dar­über hin­aus wol­len unse­re Poli­tik­dar­stel­ler mit Mord und Tot­schlag nicht kon­fron­tiert wer­den und neh­men – sobald das Gespräch dar­auf kommt – sys­te­ma­tisch eine Abwehr­hal­tung ein. So als gäbe es dies in unse­rem Land nicht.

Die EU-Richt­li­nie for­dert ganz klar die Umset­zung in natio­na­les Recht. Doch die Bun­des­re­gie­rung wei­gert sich bzw. setzt nur einen klei­nen Teil davon um. Auf Nach­fra­gen wur­de von einem Par­tei­mit­glied gesagt, dass die BRD ein sou­ve­rä­ner Staat sei und selbst ent­schei­den kön­ne, wel­che Punk­te umge­setzt wür­den und wel­che nicht.

Und dies ist ein Irr­tum. Es han­delt sich hier nicht um “könn­te” und “soll­te”, son­dern um eine EU-Richt­li­nie, die ein Gesetz dar­stellt und umge­setzt wer­den MUSS! Dar­über hin­aus ist die BRD eben kein sou­ve­rä­ner Staat, wie uns dies immer weis­ge­macht wer­den soll. Poli­ti­ker wie Sieg­mar Gabri­el und Wolf­gang Schäub­le haben dies in der Ver­gan­gen­heit bereits öffent­lich geäu­ßert, und sogar das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat bestä­tigt, dass die BRD seit 1945 nie wie­der sou­ve­rän gewe­sen ist. Aber dies wür­de hier zu weit füh­ren. Dar­über kannst Du Dich selbst bele­sen. Das Inter­net ist voll von Infor­ma­tio­nen zu die­sem Thema.

Opfer­sta­tus: pri­mär oder sekundär?

Ange­hö­ri­ge von Mord- und Tötungs­op­fern sind nach Mei­nung der öffent­li­chen Hand kei­ne Pri­mär­op­fer, son­dern Sekun­där­op­fer. Damit fal­len sie durch ein Ras­ter. Zwar wird ihnen eine Trau­ma­ti­sie­rung nicht abge­spro­chen, aber es wird ihnen abge­spro­chen, einen Schock­scha­den erlit­ten zu haben, der es recht­fer­tigt, Opfer­ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men. Erst nach vie­lem Hin und Her und zahl­rei­chen Gut­ach­ten, denen sich die Betrof­fe­nen stel­len müs­sen, wird im Ein­zel­fall ent­schie­den, ob hier eine früh­zei­ti­ge Beren­tung oder der­glei­chen erfol­gen kann.

Ange­hö­ri­ge von Mord- und Tötungs­ver­bre­chen sind kei­ne Hin­ter­blie­be­nen und kei­ne Sekun­där­op­fer – sie sind PRIMÄROPFER! Die nach­fol­gen­de Gra­fik ver­deut­licht dies, und ich wer­de es auch noch ein­mal erklä­ren, damit auch der Letz­te es versteht:

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Bei Ange­hö­ri­gen von Ver­letz­ten lebt das eigent­li­che Opfer (Pri­mär­op­fer) noch. Damit sind die Ange­hö­ri­gen Sekun­där­op­fer. Denn es besteht zumin­dest theo­re­tisch die Mög­lich­keit der Rege­ne­ra­ti­on des Betrof­fe­nen. Auch der Weg zurück ins gesell­schaft­li­che und Berufs­le­ben scheint zumin­dest theo­re­tisch mach­bar. Die Ange­hö­ri­gen kön­nen das Opfer dabei unterstützen.

Anders sieht es bei Ange­hö­ri­gen von Mord- und Tötungs­fäl­len aus. Das Gewalt­ver­bre­chen an ihrem Fami­li­en­mit­glied geht für die Ange­hö­ri­gen mit einer Ver­nich­tungs­er­fah­rung ein­her. Das eigent­li­che Opfer, also das Pri­mär­op­fer, ist tot. Damit wird der Ange­hö­ri­ge zum Primäropfer.

Wir haben mit Leu­ten aus der Poli­tik, in Behör­den und Insti­tu­tio­nen gespro­chen, die das genau­so sehen. Aber lei­der ist die­se Erkennt­nis noch nicht über­all ange­kom­men und wird von den Ver­ant­wort­li­chen in der Gesetz­ge­bung immer noch blockiert.

Opfer­rol­le

Viel­leicht bist du durch ein Gewalt­de­likt am eige­nen Leib zum Opfer gewor­den oder durch den gewalt­sa­men Tod eines Ange­hö­ri­gen. Für die Erlan­gung des Opfer­sta­tus kämpfst du viel­leicht schon seit lan­ger Zeit. Die­ses Aner­kennt­nis durch den Gesetz­ge­ber ist für dich von immenser Bedeu­tung. Doch dies allein ist nicht aus­rei­chend. Du wünschst dir, dass Behör­den, Opfer­be­ra­tungs­stel­len, Insti­tu­tio­nen, Poli­zis­ten, Sach­be­ar­bei­ter etc., nicht zuletzt Fami­lie und Freun­de dei­nen Opfer­sta­tus eben­falls aner­ken­nen. Du wünschst dir Ver­ständ­nis und Mit­ge­fühl für dein Lei­den, anstatt unwür­di­ge Befra­gun­gen, Antrags­for­mu­la­re, die kei­ner ver­steht, geschwei­ge denn aus­fül­len kann und unsen­si­ble, unqua­li­fi­zier­te Bemer­kun­gen, die im schlimms­ten Fall zu einer Re-Trau­ma­ti­sie­rung füh­ren können.

Wenn das Ver­bre­chen im Aus­land pas­siert ist, hast du viel­leicht die Erfah­rung gemacht, dass von den deut­schen Behör­den gar nicht erst ermit­telt wur­de oder die aus­län­di­schen Behör­den den “Fall” nicht wei­ter ver­folg­ten und schnell zu den Akten leg­ten. Nie­mand woll­te die Ver­ant­wor­tung für das Ver­bre­chen über­neh­men. Und als ob du durch den Ver­lust dei­nes gelieb­ten Men­schen oder die Miss­hand­lun­gen am eige­nen Leib nicht schon genug lei­den wür­dest, erfährst du durch Behör­den und Insti­tu­tio­nen nur Spott, Hohn, Dis­kri­mi­nie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung. Viel­leicht hast du dir auch anhö­ren müs­sen, dass du an dem Tod dei­nes Fami­li­en­mit­glie­des oder an dei­ner Ver­ge­wal­ti­gung selbst die Schuld tra­gen oder zumin­dest mit schuld sein sollst.

All dies trägt nicht gera­de zu dei­ner Hei­lung bei. Viel­leicht bist du durch das trau­ma­ti­sche Erleb­nis krank gewor­den, hast dar­über dei­nen Arbeits­platz ver­lo­ren, mög­li­cher­wei­se sogar dein Zuhau­se. Freun­de und Kol­le­gen, ja sogar Fami­li­en­mit­glie­der wen­den sich von dir ab. Das Trau­ma hat tie­fe Spu­ren hin­ter­las­sen. Der Schmerz und das Leid sind dir näher als Freu­de, Glück und Ganz­heit. Viel­leicht hast du dich selbst schon mit Sui­zid­ge­dan­ken getra­gen oder sogar einen Selbst­tö­tungs­ver­such hin­ter dir…

Durch die Gescheh­nis­se bist du in eine Rol­le gedrängt wor­den, die du vor­her nicht inne­hat­test – in eine Opfer­rol­le. Denn die Gewalt­tat hat dei­ne Per­sön­lich­keit, dein Selbst­ver­trau­en und dein Selbst­wert­ge­fühl nie­der­ge­schla­gen. Erfährst du kei­ne Gerech­tig­keit (wenn es das über­haupt gibt) und kannst du nicht wie­der heil wer­den, besteht die Gefahr, in eine Opfer­hal­tung zu ver­fal­len und dar­in zu ver­har­ren (unbe­wusst natür­lich). Damit könn­test du immer wie­der Per­so­nen und Ereig­nis­se in dein Leben zie­hen, die dir nicht gut­tun. Lang­fris­tig führt dies zu immer grö­ße­ren see­li­schen und kör­per­li­chen Schä­den (Trau­ma­fol­ge­schä­den). Du soll­test also dei­ne Opfer­hal­tung so schnell wie mög­lich auf­ge­ben und aus der Opfer­rol­le aussteigen.

Die Opfer­rol­le verlassen

Die Opfer­rol­le ver­las­sen? Das wür­de ja bedeu­ten, dass du dein Opfer­sein auf­ge­ben müss­test. Und das, wo du doch so hart um die Aner­ken­nung dei­nes Opfer­sta­tus kämpfst.

Ja und Nein. Wir müs­sen hier zwei Din­ge aus­ein­an­der­hal­ten, näm­lich Opfer­sta­tus und Opfer­rol­le!

Zum einen kämpfst du um die gesetz­li­che Aner­ken­nung als Opfer mit all den dazu­ge­hö­ri­gen Rech­ten = Opfer­sta­tus. Du bist also kein Hin­ter­blie­be­ner, son­dern Opfer. Dies ist für dich sehr wich­tig und bil­det die Basis für dei­nen Weg zurück ins Leben und in die Gesellschaft.

Die Aner­ken­nung dei­nes Opfer­sta­tus bedeu­tet jedoch nicht, dass du für den Rest dei­nes Lebens als Opfer abge­stem­pelt bist und in die­ser Opfer­rol­le ver­har­ren musst. Als Opfer der Umstän­de, der Poli­tik, der Gesell­schaft, als armes, klei­nes hilf­lo­ses Wesen, das im Leben nicht zurecht­kommt. Die­se Opfer­rol­le oder Opfer­hal­tung wur­de dir auf­ge­drückt oder du hast sie unbe­wusst eige­nom­men, und mög­li­cher­wei­se wirst du sie ohne Hil­fe nicht wie­der los.

Hin­wei­se auf Hilfs­ein­rich­tun­gen und Opferberatungsstellen

Wenn du wie­der ins Leben zurück willst, soll­test du dir unbe­dingt Hil­fe suchen. Das kann ein guter Freund sein, eine ver­trau­te Per­son, ein Pries­ter, ein Arzt, Heil­prak­ti­ker, Scha­ma­ne, ein The­ra­peut oder eine Bera­tungs­stel­le oder Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on. Eben­so kön­nen Trau­maam­bu­lan­zen oder Kran­ken­häu­ser eine Anlauf­stel­le für dich sein.

Im Fol­gen­den habe ich eini­ge Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Opfer­be­ra­tungs­stel­len auf­ge­führt, an die du dich wen­den kannst, wenn du Hil­fe brauchst. Die Auf­zäh­lung erhebt jedoch kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit. Aber im Zeit­al­ter des Inter­nets soll­te es nicht all­zu schwie­rig sein, eine pas­sen­de Hilfs­mög­lich­keit auch in dei­ner Nähe zu finden:

ANUAS e.V.
Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für Ange­hö­ri­ge von Mord‑, Tötungs‑, Sui­zid- und Vermisstenfällen
Erich-Kurz-Str. 5
10319 Berlin
Tele­fon: 030 / 25 04 51 51
E‑Mail: info@anuas.de
Inter­net: www.anuas.de
– bun­des­weit tätig

Opfer­hil­fe Baden-Württemberg
Lan­des­stif­tung Opferschutz
Neckar­str. 145
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 284 64 54
E‑Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de
Inter­net: www.landesstiftung-opferschutz.de

Opfer­hil­fe Bayern
Stif­tung Opfer­hil­fe Bayern
Priel­may­er­str. 7
80335 München
Tel. 089 / 5597 – 1362
E‑Mail: info@sob.bayern.de
Inter­net: www.opferhilfebayern.de

Opfer­hil­fe Ber­lin e.V.
Olden­bur­ger Str. 38
10551 Berlin
Tele­fon 030 / 3952867
E‑Mail: info@opferhilfe-berlin.de
Inter­net: www.opferhilfe-berlin.de

Opfer­hil­fe Ham­burg e.V.
Paul-Never­mann-Platz 2–4
22765 Hamburg
Tele­fon 040 / 38 19 93
E‑Mail: mail@opferhilfe-hamburg.de
Inter­net: www.opferhilfe-hamburg.de

Opfer­hil­fe Land Bran­den­burg e.V.
Jäger­str. 36
14467 Potsdam
Tele­fon 0331 / 280 27 25
E‑Mail: potsdam@opferhilfe-brandenburg.de
Inter­net: www.opferhilfe-brandenburg.de

Opfer­hil­fe Mecklenburg-Vorpommern
Ver­ein “Hil­fe für Opfer von Straf­ta­ten M‑V”
Schrö­der­stra­ße 22
18055 Rostock
Tele­fon 0381 / 4907460
E‑Mail: info@opferhilfe-mv.de
Inter­net: www.opferhilfe-mv.de

Stif­tung Opfer­hil­fe Niedersachsen
Geschäfts­stel­le beim Ober­lan­des­ge­richt Oldenburg
Müh­len­stra­ße 5
26122 Oldenburg
Tele­fon 0441 / 220‑1111
E‑Mail: Opferhilfe@justiz.niedersachsen.de
Inter­net: www.opferhilfe.niedersachsen.de
– es gibt in Nie­der­sach­sen noch wei­te­re Opfer­hil­fe­bü­ros

Opfer­schutz Rheinland-Pfalz
beim Minis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz Rhein­land-Pfalz (MJV)
Diet­her-von-Isen­burg-Str. 1
55116 Mainz
Tel: 06131 / 16–4800
E‑Mail: poststelle@mjv.rlp.de
Inter­net: www.opferschutz.rlp.de

Opfer­hil­fe Saarland
Inter­net: www.saarland.de/53239.htm

Opfer­hil­fe Sach­sen e.V.
Geschäftsstelle
Hein­rich­stra­ße 12
01097 Dresden
Tele­fon: 0351 / 811 38 98
E‑Mail: gfma@opferhilfe-sachsen.de
Inter­net: www.opferhilfe-sachsen.de
– wei­te­re Bera­tungs­stel­len in Sach­sen (sie­he www.opferhilfe-sachsen.de)

Opfer­hil­fe Schleswig-Holstein
Lan­des­stif­tung Opfer­schutz Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Tele­fon 0431 / 560230
E‑Mail: leitung@)stiftung-opferschutz-sh.de
Inter­net: www.stiftung-opferschutz-sh.de

Opfer­hil­fe Thü­rin­gen e.V.
Die Web­site der Opfer­hil­fen in Thü­rin­gen ver­ei­nigt Bei­trä­ge ver­schie­de­ner koope­rie­ren­der Ein­rich­tun­gen, die jeweils für die von ihnen ein­ge­stell­ten Bei­trä­ge ver­ant­wort­lich sind.
Inter­net: www.opferhilfe-thueringen.de

WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Weber­stra­ße 16
55130 Mainz
Tel. 06131 / 83 03–0
E‑Mail: info@weisser-ring.de
Inter­net: www.weisser-ring.de
– bun­des­weit tätig