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Wie wird ein Mensch zum Opfer — Teil 2

Im zwei­ten Teil möch­te ich beleuch­ten, wie der Opfer­be­griff durch die EU defi­niert ist. Wel­che Per­so­nen sind als Opfer zu bezeich­nen und als sol­che zu behan­deln? War­um ver­wei­gert die Bun­des­re­gie­rung die Umset­zung der EU-Richt­li­nie in natio­na­les Recht? Der Unter­schied zwi­schen Opfer­sta­tus und Opfer­rol­le. Wie Du aus dei­ner Opfer­rol­le aus­stei­gen kannst. Hin­wei­se auf Hilfs­ein­rich­tun­gen und Beratungsstellen.

Wer ist Opfer nach der Richt­li­nie 2012/29/EU?

Die RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Okto­ber 2012 legt die Min­dest­stan­dards für die Rech­te, die Unter­stüt­zung und den Schutz von Opfern von Straf­ta­ten fest. Die­se Min­dest­stan­dards sind für alle Mit­glieds­staa­ten der EU zu über­neh­men und bis zum 16. Novem­ber 2015, also mor­gen, in natio­na­les Recht umzusetzen.

Die Defi­ni­ti­on des Opfer­be­griffs fin­dest Du in Kapi­tel I All­ge­mei­ne Bestim­mun­gen, Arti­kel 2, Begriffs­be­stim­mun­gen – hier ein Auszug:

1.. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck  

a) „Opfer“  

i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat; 
  
ii) Familienangehörige einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer Straftat ist, und die durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten haben; 14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/65 
 
b) „Familienangehörige“ den Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers;  

c) „Kind“ eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat...

Sind Ange­hö­ri­ge von Tötungs­fäl­len auch Opfer oder nur Hinterbliebene?

Die oben genann­ten Begriffs­be­stim­mun­gen beant­wor­ten ganz klar die Fra­ge nach dem Sta­tus Ange­hö­ri­gen der Opfer von Tötungs­ver­bre­chen. Sie sind defi­ni­tiv Opfer und kei­ne Hin­ter­blie­be­nen. Die Aner­ken­nung als Opfer ist für die Ange­hö­ri­gen enorm wich­tig. Denn sie erlei­den nach der gewalt­sa­men Tötung ihres Ange­hö­ri­gen schwe­re und schwers­te Trau­ma­ti­sie­run­gen und damit ver­bun­de­ne Fol­gen, wie z. B. Chro­ni­fi­zie­rung der trau­ma­ti­schen Sym­pto­ne, Retrau­ma­ti­sie­run­gen durch Behör­den, Insti­tu­tio­nen, The­ra­peu­ten und das per­sön­li­che Umfeld, Arbeits­un­fä­hig­keit, Arbeits­platz­ver­lust und damit ver­bun­de­ne finan­zi­el­le Ein­bu­ßen, sozia­ler Rück­zug, kör­per­li­che Erkran­kun­gen infol­ge des erlit­te­nen Schocks durch das Tötungs­ver­bre­chen uvm. Durch die Aner­ken­nung als Opfer haben die Ange­hö­ri­gen natür­lich auch die Rech­te eines Opfers, näm­lich auf Opfer­ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen, Ren­ten­zah­lun­gen, rege­ne­ra­ti­ve Maß­nah­men, wie The­ra­pie, Kur und dergleichen.

Das 3. Opfer­rechts­re­form­ge­setz der BRD sieht aller­dings nicht die Aner­ken­nung der Ange­hö­ri­gen von Mord- und Tötungs­ver­bre­chen als Opfer vor. Im Geset­zes­ent­wurf wird nicht von Opfern gespro­chen, son­dern von Ver­letz­ten. Über­dies wird im Geset­zes­ent­wurf der Focus auf die Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung bei Opfern von Gewalt­ta­ten gelegt. Die Bun­des­re­gie­rung meint, hier­durch die Vor­ga­ben der Richt­li­nie zu erfül­len und zur Ver­bes­se­rung des Opfer­schut­zes bei­zu­tra­gen. Es geht aber bei der Richt­li­nie nicht nur um den Schutz der Opfer bei Straf­ge­richts­pro­zes­sen, son­dern eben auch um die Rech­te und die Unter­stüt­zung der Opfer nach einer Gewalttat.

Die Aner­ken­nung als Opfer durch die öffent­li­che Hand

Es wur­de bereits sei­tens unse­rer Poli­tik­dar­stel­ler (anders kann ich sie nicht bezeich­nen) laut gesagt und bestä­tigt mei­ne Ver­mu­tung, dass es hier ein­mal mehr ums lie­be Geld geht. Die Rech­te und Unter­stüt­zung der Opfer müss­ten ggf. neu defi­niert wer­den. Man kann über­dies defi­ni­tiv nicht abschät­zen, in wel­cher Höhe sich die finan­zi­el­len Belas­tun­gen auf das Sys­tem bewe­gen (Ren­ten­zah­lun­gen, Kos­ten für rege­ne­ra­ti­ve Maß­nah­men, wie Kuren, Psy­cho­the­ra­pie usw.).

Statt des­sen beschäf­tigt man sich lie­ber mit dem Schutz der Opfer bei Gerichts­pro­zes­sen und zwackt von irgend­wo­her Gel­der für die Aus­bil­dung Psy­cho­so­zia­ler Pro­zess­be­glei­ter ab. Die­se Kos­ten sind wohl über­schau­ba­rer. Die Psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­ter dür­fen jedoch mit dem Opfer nicht über den Fall spre­chen und haben vor Gericht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Inwie­fern dies zum Schutz des Opfers vor wei­te­ren Re-Trau­ma­ti­sie­run­gen im Gerichts­pro­zess bei­tra­gen soll, kann ich nicht nach­voll­zie­hen. Doch gehen wir ein­mal davon aus, es wäre so: So scheint mir die Maß­nah­me der Psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­tung bei wei­tem nicht aus­rei­chend, um die Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie zu erfül­len. Zumal eben nicht jeder Fall vor Gericht lan­det. In vie­len Fäl­len wird erst gar nicht ermit­telt oder der Fall wird vor­zei­tig niedergelegt.

Doch dies liest man in kei­ner Zei­tung, und das kommt auch nicht im Fern­se­hen. Dar­über hin­aus wol­len unse­re Poli­tik­dar­stel­ler mit Mord und Tot­schlag nicht kon­fron­tiert wer­den und neh­men – sobald das Gespräch dar­auf kommt – sys­te­ma­tisch eine Abwehr­hal­tung ein. So als gäbe es dies in unse­rem Land nicht.

Die EU-Richt­li­nie for­dert ganz klar die Umset­zung in natio­na­les Recht. Doch die Bun­des­re­gie­rung wei­gert sich bzw. setzt nur einen klei­nen Teil davon um. Auf Nach­fra­gen wur­de von einem Par­tei­mit­glied gesagt, dass die BRD ein sou­ve­rä­ner Staat sei und selbst ent­schei­den kön­ne, wel­che Punk­te umge­setzt wür­den und wel­che nicht.

Und dies ist ein Irr­tum. Es han­delt sich hier nicht um “könn­te” und “soll­te”, son­dern um eine EU-Richt­li­nie, die ein Gesetz dar­stellt und umge­setzt wer­den MUSS! Dar­über hin­aus ist die BRD eben kein sou­ve­rä­ner Staat, wie uns dies immer weis­ge­macht wer­den soll. Poli­ti­ker wie Sieg­mar Gabri­el und Wolf­gang Schäub­le haben dies in der Ver­gan­gen­heit bereits öffent­lich geäu­ßert, und sogar das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat bestä­tigt, dass die BRD seit 1945 nie wie­der sou­ve­rän gewe­sen ist. Aber dies wür­de hier zu weit füh­ren. Dar­über kannst Du Dich selbst bele­sen. Das Inter­net ist voll von Infor­ma­tio­nen zu die­sem Thema.

Opfer­sta­tus: pri­mär oder sekundär?

Ange­hö­ri­ge von Mord- und Tötungs­op­fern sind nach Mei­nung der öffent­li­chen Hand kei­ne Pri­mär­op­fer, son­dern Sekun­där­op­fer. Damit fal­len sie durch ein Ras­ter. Zwar wird ihnen eine Trau­ma­ti­sie­rung nicht abge­spro­chen, aber es wird ihnen abge­spro­chen, einen Schock­scha­den erlit­ten zu haben, der es recht­fer­tigt, Opfer­ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen in Anspruch zu neh­men. Erst nach vie­lem Hin und Her und zahl­rei­chen Gut­ach­ten, denen sich die Betrof­fe­nen stel­len müs­sen, wird im Ein­zel­fall ent­schie­den, ob hier eine früh­zei­ti­ge Beren­tung oder der­glei­chen erfol­gen kann.

Ange­hö­ri­ge von Mord- und Tötungs­ver­bre­chen sind kei­ne Hin­ter­blie­be­nen und kei­ne Sekun­där­op­fer – sie sind PRIMÄROPFER! Die nach­fol­gen­de Gra­fik ver­deut­licht dies, und ich wer­de es auch noch ein­mal erklä­ren, damit auch der Letz­te es versteht:

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Bei Ange­hö­ri­gen von Ver­letz­ten lebt das eigent­li­che Opfer (Pri­mär­op­fer) noch. Damit sind die Ange­hö­ri­gen Sekun­där­op­fer. Denn es besteht zumin­dest theo­re­tisch die Mög­lich­keit der Rege­ne­ra­ti­on des Betrof­fe­nen. Auch der Weg zurück ins gesell­schaft­li­che und Berufs­le­ben scheint zumin­dest theo­re­tisch mach­bar. Die Ange­hö­ri­gen kön­nen das Opfer dabei unterstützen.

Anders sieht es bei Ange­hö­ri­gen von Mord- und Tötungs­fäl­len aus. Das Gewalt­ver­bre­chen an ihrem Fami­li­en­mit­glied geht für die Ange­hö­ri­gen mit einer Ver­nich­tungs­er­fah­rung ein­her. Das eigent­li­che Opfer, also das Pri­mär­op­fer, ist tot. Damit wird der Ange­hö­ri­ge zum Primäropfer.

Wir haben mit Leu­ten aus der Poli­tik, in Behör­den und Insti­tu­tio­nen gespro­chen, die das genau­so sehen. Aber lei­der ist die­se Erkennt­nis noch nicht über­all ange­kom­men und wird von den Ver­ant­wort­li­chen in der Gesetz­ge­bung immer noch blockiert.

Opfer­rol­le

Viel­leicht bist du durch ein Gewalt­de­likt am eige­nen Leib zum Opfer gewor­den oder durch den gewalt­sa­men Tod eines Ange­hö­ri­gen. Für die Erlan­gung des Opfer­sta­tus kämpfst du viel­leicht schon seit lan­ger Zeit. Die­ses Aner­kennt­nis durch den Gesetz­ge­ber ist für dich von immenser Bedeu­tung. Doch dies allein ist nicht aus­rei­chend. Du wünschst dir, dass Behör­den, Opfer­be­ra­tungs­stel­len, Insti­tu­tio­nen, Poli­zis­ten, Sach­be­ar­bei­ter etc., nicht zuletzt Fami­lie und Freun­de dei­nen Opfer­sta­tus eben­falls aner­ken­nen. Du wünschst dir Ver­ständ­nis und Mit­ge­fühl für dein Lei­den, anstatt unwür­di­ge Befra­gun­gen, Antrags­for­mu­la­re, die kei­ner ver­steht, geschwei­ge denn aus­fül­len kann und unsen­si­ble, unqua­li­fi­zier­te Bemer­kun­gen, die im schlimms­ten Fall zu einer Re-Trau­ma­ti­sie­rung füh­ren können.

Wenn das Ver­bre­chen im Aus­land pas­siert ist, hast du viel­leicht die Erfah­rung gemacht, dass von den deut­schen Behör­den gar nicht erst ermit­telt wur­de oder die aus­län­di­schen Behör­den den “Fall” nicht wei­ter ver­folg­ten und schnell zu den Akten leg­ten. Nie­mand woll­te die Ver­ant­wor­tung für das Ver­bre­chen über­neh­men. Und als ob du durch den Ver­lust dei­nes gelieb­ten Men­schen oder die Miss­hand­lun­gen am eige­nen Leib nicht schon genug lei­den wür­dest, erfährst du durch Behör­den und Insti­tu­tio­nen nur Spott, Hohn, Dis­kri­mi­nie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung. Viel­leicht hast du dir auch anhö­ren müs­sen, dass du an dem Tod dei­nes Fami­li­en­mit­glie­des oder an dei­ner Ver­ge­wal­ti­gung selbst die Schuld tra­gen oder zumin­dest mit schuld sein sollst.

All dies trägt nicht gera­de zu dei­ner Hei­lung bei. Viel­leicht bist du durch das trau­ma­ti­sche Erleb­nis krank gewor­den, hast dar­über dei­nen Arbeits­platz ver­lo­ren, mög­li­cher­wei­se sogar dein Zuhau­se. Freun­de und Kol­le­gen, ja sogar Fami­li­en­mit­glie­der wen­den sich von dir ab. Das Trau­ma hat tie­fe Spu­ren hin­ter­las­sen. Der Schmerz und das Leid sind dir näher als Freu­de, Glück und Ganz­heit. Viel­leicht hast du dich selbst schon mit Sui­zid­ge­dan­ken getra­gen oder sogar einen Selbst­tö­tungs­ver­such hin­ter dir…

Durch die Gescheh­nis­se bist du in eine Rol­le gedrängt wor­den, die du vor­her nicht inne­hat­test – in eine Opfer­rol­le. Denn die Gewalt­tat hat dei­ne Per­sön­lich­keit, dein Selbst­ver­trau­en und dein Selbst­wert­ge­fühl nie­der­ge­schla­gen. Erfährst du kei­ne Gerech­tig­keit (wenn es das über­haupt gibt) und kannst du nicht wie­der heil wer­den, besteht die Gefahr, in eine Opfer­hal­tung zu ver­fal­len und dar­in zu ver­har­ren (unbe­wusst natür­lich). Damit könn­test du immer wie­der Per­so­nen und Ereig­nis­se in dein Leben zie­hen, die dir nicht gut­tun. Lang­fris­tig führt dies zu immer grö­ße­ren see­li­schen und kör­per­li­chen Schä­den (Trau­ma­fol­ge­schä­den). Du soll­test also dei­ne Opfer­hal­tung so schnell wie mög­lich auf­ge­ben und aus der Opfer­rol­le aussteigen.

Die Opfer­rol­le verlassen

Die Opfer­rol­le ver­las­sen? Das wür­de ja bedeu­ten, dass du dein Opfer­sein auf­ge­ben müss­test. Und das, wo du doch so hart um die Aner­ken­nung dei­nes Opfer­sta­tus kämpfst.

Ja und Nein. Wir müs­sen hier zwei Din­ge aus­ein­an­der­hal­ten, näm­lich Opfer­sta­tus und Opfer­rol­le!

Zum einen kämpfst du um die gesetz­li­che Aner­ken­nung als Opfer mit all den dazu­ge­hö­ri­gen Rech­ten = Opfer­sta­tus. Du bist also kein Hin­ter­blie­be­ner, son­dern Opfer. Dies ist für dich sehr wich­tig und bil­det die Basis für dei­nen Weg zurück ins Leben und in die Gesellschaft.

Die Aner­ken­nung dei­nes Opfer­sta­tus bedeu­tet jedoch nicht, dass du für den Rest dei­nes Lebens als Opfer abge­stem­pelt bist und in die­ser Opfer­rol­le ver­har­ren musst. Als Opfer der Umstän­de, der Poli­tik, der Gesell­schaft, als armes, klei­nes hilf­lo­ses Wesen, das im Leben nicht zurecht­kommt. Die­se Opfer­rol­le oder Opfer­hal­tung wur­de dir auf­ge­drückt oder du hast sie unbe­wusst eige­nom­men, und mög­li­cher­wei­se wirst du sie ohne Hil­fe nicht wie­der los.

Hin­wei­se auf Hilfs­ein­rich­tun­gen und Opferberatungsstellen

Wenn du wie­der ins Leben zurück willst, soll­test du dir unbe­dingt Hil­fe suchen. Das kann ein guter Freund sein, eine ver­trau­te Per­son, ein Pries­ter, ein Arzt, Heil­prak­ti­ker, Scha­ma­ne, ein The­ra­peut oder eine Bera­tungs­stel­le oder Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on. Eben­so kön­nen Trau­maam­bu­lan­zen oder Kran­ken­häu­ser eine Anlauf­stel­le für dich sein.

Im Fol­gen­den habe ich eini­ge Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Opfer­be­ra­tungs­stel­len auf­ge­führt, an die du dich wen­den kannst, wenn du Hil­fe brauchst. Die Auf­zäh­lung erhebt jedoch kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit. Aber im Zeit­al­ter des Inter­nets soll­te es nicht all­zu schwie­rig sein, eine pas­sen­de Hilfs­mög­lich­keit auch in dei­ner Nähe zu finden:

ANUAS e.V.
Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für Ange­hö­ri­ge von Mord‑, Tötungs‑, Sui­zid- und Vermisstenfällen
Erich-Kurz-Str. 5
10319 Berlin
Tele­fon: 030 / 25 04 51 51
E‑Mail: info@anuas.de
Inter­net: www.anuas.de
– bun­des­weit tätig

Opfer­hil­fe Baden-Württemberg
Lan­des­stif­tung Opferschutz
Neckar­str. 145
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 284 64 54
E‑Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de
Inter­net: www.landesstiftung-opferschutz.de

Opfer­hil­fe Bayern
Stif­tung Opfer­hil­fe Bayern
Priel­may­er­str. 7
80335 München
Tel. 089 / 5597 – 1362
E‑Mail: info@sob.bayern.de
Inter­net: www.opferhilfebayern.de

Opfer­hil­fe Ber­lin e.V.
Olden­bur­ger Str. 38
10551 Berlin
Tele­fon 030 / 3952867
E‑Mail: info@opferhilfe-berlin.de
Inter­net: www.opferhilfe-berlin.de

Opfer­hil­fe Ham­burg e.V.
Paul-Never­mann-Platz 2–4
22765 Hamburg
Tele­fon 040 / 38 19 93
E‑Mail: mail@opferhilfe-hamburg.de
Inter­net: www.opferhilfe-hamburg.de

Opfer­hil­fe Land Bran­den­burg e.V.
Jäger­str. 36
14467 Potsdam
Tele­fon 0331 / 280 27 25
E‑Mail: potsdam@opferhilfe-brandenburg.de
Inter­net: www.opferhilfe-brandenburg.de

Opfer­hil­fe Mecklenburg-Vorpommern
Ver­ein “Hil­fe für Opfer von Straf­ta­ten M‑V”
Schrö­der­stra­ße 22
18055 Rostock
Tele­fon 0381 / 4907460
E‑Mail: info@opferhilfe-mv.de
Inter­net: www.opferhilfe-mv.de

Stif­tung Opfer­hil­fe Niedersachsen
Geschäfts­stel­le beim Ober­lan­des­ge­richt Oldenburg
Müh­len­stra­ße 5
26122 Oldenburg
Tele­fon 0441 / 220‑1111
E‑Mail: Opferhilfe@justiz.niedersachsen.de
Inter­net: www.opferhilfe.niedersachsen.de
– es gibt in Nie­der­sach­sen noch wei­te­re Opfer­hil­fe­bü­ros

Opfer­schutz Rheinland-Pfalz
beim Minis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz Rhein­land-Pfalz (MJV)
Diet­her-von-Isen­burg-Str. 1
55116 Mainz
Tel: 06131 / 16–4800
E‑Mail: poststelle@mjv.rlp.de
Inter­net: www.opferschutz.rlp.de

Opfer­hil­fe Saarland
Inter­net: www.saarland.de/53239.htm

Opfer­hil­fe Sach­sen e.V.
Geschäftsstelle
Hein­rich­stra­ße 12
01097 Dresden
Tele­fon: 0351 / 811 38 98
E‑Mail: gfma@opferhilfe-sachsen.de
Inter­net: www.opferhilfe-sachsen.de
– wei­te­re Bera­tungs­stel­len in Sach­sen (sie­he www.opferhilfe-sachsen.de)

Opfer­hil­fe Schleswig-Holstein
Lan­des­stif­tung Opfer­schutz Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Tele­fon 0431 / 560230
E‑Mail: leitung@)stiftung-opferschutz-sh.de
Inter­net: www.stiftung-opferschutz-sh.de

Opfer­hil­fe Thü­rin­gen e.V.
Die Web­site der Opfer­hil­fen in Thü­rin­gen ver­ei­nigt Bei­trä­ge ver­schie­de­ner koope­rie­ren­der Ein­rich­tun­gen, die jeweils für die von ihnen ein­ge­stell­ten Bei­trä­ge ver­ant­wort­lich sind.
Inter­net: www.opferhilfe-thueringen.de

WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Weber­stra­ße 16
55130 Mainz
Tel. 06131 / 83 03–0
E‑Mail: info@weisser-ring.de
Inter­net: www.weisser-ring.de
– bun­des­weit tätig

Wie wird ein Mensch zum Opfer — Teil 1

Die­ser Bei­trag ist allen gewid­met, die Opfer einer Straf­tat gewor­den sind und rich­tet sich eben­so an Hel­fer und Inter­es­sier­te. Der Umgang mit Opfern ist eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für Sach­be­ar­bei­ter, Poli­zis­ten, The­ra­peu­ten und Bera­ter, aber natür­lich auch für Poli­tik und Gesell­schaft. Bei den Begriffs­de­fi­ni­tio­nen und dem Ver­ständ­nis vom Opfer­be­griff gehen die Mei­nun­gen weit aus­ein­an­der. Sind Ange­hö­ri­ge von Mord­op­fern auch Opfer oder gel­ten sie wei­ter­hin als Hin­ter­blie­be­ne? Eine neue EU-Richt­li­nie ver­spricht hier mehr Klar­heit. Doch lei­der wei­gert sich die Bun­des­re­gie­rung bis­lang, den Opfer­be­griff, so wie ihn die EU vor­gibt, in natio­na­les Recht zu über­neh­men. Eine Kata­stro­phe für betrof­fe­ne Angehörige…

Wer oder was ist ein Opfer?

Die nach­fol­gen­den Infor­ma­tio­nen basie­ren auf einem Abriss von Prof. Dr. Ute Ingrid Haas (Pro­fes­sur für Kri­mi­no­lo­gie und Vik­ti­mo­lo­gie an der Ost­fa­lia, Hoch­schu­le für ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten). Ich habe sie hier zusammengefasst:

Die Vik­ti­mo­lo­gie (= Wis­sen­schaft, die sich mit der Leh­re vom Opfer befasst) gibt uns einen Über­blick über ver­schie­de­ne Begriffsdefinitionen.

Die deut­sche Über­set­zung des eng­li­schen Wor­tes “vic­tim” bedeu­tet “Opfer, Geschä­dig­ter, Ver­letz­ter, Leid­tra­gen­der”[1].

Im juris­ti­schen Wör­ter­buch[2] wird der Opfer­be­griff mit “Dar­bie­tung einer Gabe, Erdul­dung eines Übels” erklärt. Hier gibt es jedoch eine erheb­li­che Abwei­chung. Die Dar­bie­tung einer Gabe ist ein Vor­gang, bei dem der Mensch aktiv tätig ist, wäh­rend das erdul­de­te Übel ein pas­siver Vor­gang des­je­ni­gen ist, der das Übel erlei­den muss.

Der latei­ni­sche Ursprung des Opfer­be­griffs “ope­ra­re” wird mit “arbei­ten, der Gott­heit (durch Opfer) die­nen” über­setzt. In einem wei­te­ren Nach­schla­ge­werk bedeu­tet Opfer auch “Spen­de, Hin­ga­be von etwas, das man schmerz­lich ent­behrt”; ein Opfer ist ein “Mensch, der ein Übel erdul­den muss”[3].

In unse­rer moder­nen Spra­che wird der Opfer­be­griff oft als Schimpf­wort benutzt. Aus­sa­gen, wie “du Opfer, ich mach dich fer­tig…”, sind lei­der kei­ne Sel­ten­heit. Damit wird eine Abwer­tung gegen­über einer Per­son aus­ge­drückt, die man für weni­ger stark, weni­ger lie­bens­wert oder gar ver­ach­tens­wert hält.

Akti­ve und pas­si­ve Opfer

In der Vik­ti­mo­lo­gie sind die Gedan­ken­gän­ge zum Begriff “Opfer” ver­knüpft mit Emp­fin­dun­gen wie Lei­den, Erdul­den, eine unan­ge­neh­me Situa­ti­on aus­hal­ten müs­sen. Es wird also von einer pas­si­ven Hal­tung des Opfers ausgegangen.

Ein Opfer zu brin­gen bedeu­tet im heu­ti­gen Sprach­ge­brauch immer noch, eine Leis­tung zu erbrin­gen, die mit einem hohen Auf­wand, einer gro­ßen Über­win­dung oder sogar mit Schmerz ein­her­geht. Hier wird also ein akti­ves Ele­ment mit dem Begriff des Opfers ver­bun­den. Es gibt immer wie­der Dis­kus­sio­nen im Hin­blick auf die Posi­ti­on des Opfers im Tat­ge­sche­hen. Hier geht es um die Fra­ge, ob das Opfer auch zu Aktio­nen fähig ist oder nur eine pas­si­ve Rol­le innehat.

Auch wur­de viel dar­über debat­tiert, ob die Vik­ti­mo­lo­gie Opfer von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­schließ­lich Straf­ta­ten umfasst[4], der so genann­te “wei­te Opfer­be­griff”. Oder beschränkt sie sich aus­schließ­lich auf die Wis­sen­schaft vom Ver­bre­chens­op­fer[5], den “engen Opferbegriff”?

EXKURS: 
Was ist der Unterschied zwischen einer Straftat und einem Verbrechen? 

Straftaten sind Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst und deren Rechtsfolgen dort geregelt sind. Straftaten untergliedern sich wiederum in Vergehen und Verbrechen. Nach § 12 StGB handelt es sich bei Verbrechen um strafbare Handlungen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug oder darüber geahndet werden. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mit weniger als einem Jahr Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe belegt sind.

Letzt­lich hat sich der enge Opfer­be­griff für die Vik­ti­mo­lo­gie durch­ge­setzt. So wird die Vik­ti­mo­lo­gie als die “Wis­sen­schaft vom Ver­bre­chens­op­fer” defi­niert. Sie beschäf­tigt sich dar­über hin­aus mit dem sozia­len Phä­no­men der Opfer­wer­dung und sei­nen Wir­kun­gen auf das Opfer.

Wie wird ein Mensch zum Opfer? — Erklä­rungs­an­sät­ze der Viktimologie

Nie­mand wird Opfer eines Ver­bre­chens, weil er als Opfer gebo­ren ist[6]. Die Vik­ti­mo­lo­gie geht viel­mehr davon aus, dass alle Men­schen dem Risi­ko unter­lie­gen, ein­mal Opfer zu wer­den. Von der Ansicht, dass das Opfer in einem bestimm­ten Aus­maß an der Tat betei­ligt ist, bis hin zu der Unter­stel­lung, das Opfer habe eine Mit­schuld oder Teil­schuld, ist es nur ein klei­ner Schritt. Aus die­ser Sicht ver­such­te man in den 50er Jah­ren des letz­ten Jahr­hun­derts, eine Opfer­ty­po­lo­gie auf Basis des Gra­des der Mit­schuld eines Opfers vor­zu­neh­men[7].

Die­se zuge­schrie­be­ne Mit­ver­ant­wor­tung kann jedoch schnell zu einer “Sel­ber schuld!-Attitüde”[8] wer­den und außer­dem eine Ver­schie­bung der bis­lang ein­deu­ti­gen Täter-/Op­fer­rol­len zur Fol­ge haben. Lei­der ist die­ses Den­ken auch heu­te noch in der Bevöl­ke­rung weit ver­brei­tet. Ute Ingrid Haas, Pro­fes­so­rin für Kri­mi­no­lo­gie & Vik­ti­mo­lo­gie an der FH Wol­fen­büt­tel, meint hier­zu: “Dem mensch­li­chen Bedürf­nis nach Ori­en­tie­rung kom­men fest­schrei­ben­de und pla­ka­ti­ve Typo­lo­gien eher ent­ge­gen als die schwer greif­ba­re Dyna­mik eines Tat­ge­sche­hens”[9].

Nach zahl­rei­chen Opfer­be­fra­gun­gen kam man zu der Erkennt­nis, dass bei­na­he jeder Mensch im Lau­fe sei­nes Lebens ein­mal Opfer einer Straf­tat wird (Sach­be­schä­di­gung, Dieb­stahl, Belei­di­gung etc.). Eben­so stell­te man fest, dass fast alle Män­ner min­des­tens ein­mal im Leben eine Kör­per­ver­let­zung erlei­den[10].

Dem­zu­fol­ge hat also jeder Mensch grund­sätz­lich ein ver­deck­tes Risi­ko, Opfer einer Straf­tat zu wer­den. Doch wie sieht es im Bereich der schwe­ren Gewalt­kri­mi­na­li­tät aus, wo es z. B. um schwe­re Kör­per­ver­let­zung, bewaff­ne­ten Raub­über­fall oder gar Mord geht? Hier ver­än­dert sich das Risi­ko der Opfer­wer­dung deut­lich. Von sol­chen Straf­ta­ten wird nicht jeder betrof­fen, hier geht die Zahl der Geschä­dig­ten deut­lich nach unten. Aller­dings sind die psy­chi­schen Aus­wir­kun­gen für die Opfer weit­aus dramatischer.

Die Vik­ti­mo­lo­gie hat bei ihren For­schun­gen her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge Bevöl­ke­rungs­grup­pen ein beson­ders hohes Risi­ko haben, Opfer einer Straf­tat zu wer­den. Dies sind beson­ders Frau­en, Kin­der und alte Men­schen als Opfer von kör­per­li­chen Miss­hand­lun­gen, Ver­nach­läs­si­gung, sexu­el­lem Miss­brauch oder häus­li­cher Gewalt.

Die Täter, die die­se Opfer schä­di­gen, kom­men aus dem enge­ren sozia­len Umfeld oder sogar aus der eige­nen Fami­lie, z. B. der lie­be Onkel von neben­an, der eige­ne Vater, Ehe­mann, Chef, Leh­rer, Pries­ter usw.

Ein wei­te­rer Erklä­rungs­an­satz für die Opfer­wer­dung ist das so genann­te situa­ti­ons­ori­en­tier­te Gewohn­heits- oder Gele­gen­heits­mo­dell. Hier wird das Risi­ko, Kri­mi­na­li­täts­op­fer zu wer­den, davon abhän­gig gemacht, zu wel­chen Zei­ten und unter wel­chen Umstän­den sich Per­so­nen an bestimm­ten Orten auf­hal­ten und mit bestimm­ten Men­schen zusam­men sind. Man schaut also dar­auf, wie vie­le Stun­den Men­schen außer Haus ver­brin­gen, wie oft sie abends aus­ge­hen, und wann sie nachts zurück­keh­ren. Eben­falls wird betrach­tet, wel­che Loka­le und Eta­blis­se­ments besucht wer­den und wie eng der Kon­takt zur Nach­bar­schaft ist.

Auch die­ses Erklä­rungs­mo­dell unter­stellt dem Opfer eine gewis­se Mit­schuld bzw. Mit­ver­ant­wor­tung auf­grund sei­nes Lebensstils.

Nun könn­test Du ein­wer­fen, dass es doch ganz nor­mal ist, zwei oder drei­mal in der Woche in eine Knei­pe zu gehen, eine After-Work-Par­ty oder Dis­co zu besu­chen, sich mit Kol­le­gen oder Freun­den zu tref­fen, ein Fei­er­abend­bier­chen zu “zischen” und abends spät nach Hau­se zu gehen.

Doch wer legt fest, wel­cher Lebens­stil nor­mal ist? Dies ist eine indi­vi­du­el­le Ange­le­gen­heit und kann nicht ver­ein­heit­licht wer­den. “Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nach­ti­gall”. Und müss­te unter die­sem Gesichts­punkt nicht das nor­ma­le Leben bereits als Risi­ko betrach­tet wer­den, Opfer einer Straf­tat zu werden?

Seit Jah­ren bemüht sich die Vik­ti­mo­lo­gie um mehr Trans­pa­renz im Pro­zess der Opfer­wer­dung. So wie die Kri­mi­no­lo­gie ver­sucht, die Ent­ste­hung kri­mi­nel­len Ver­hal­tens zu erklä­ren, so hat die Vik­ti­mo­lo­gie ver­sucht, Erklä­rungs­an­sät­ze für die Opfer­wer­dung zu fin­den. Doch mit einer Theo­rie allei­ne lässt sich nicht die gan­ze Band­brei­te der Ursa­che des Opfer­wer­dens (Vik­ti­mo­ge­ne­se) aufdecken.

Kann es über­haupt eine Theo­rie der Opfer­wer­dung geben oder müs­sen wir damit leben, dass es ein­fach unter­schied­li­che Ursa­chen dafür gibt? War­um wur­de Hans Opfer und Franz nicht? Prof. Haas meint hier­zu, dass sich die Dyna­mik zwi­schen Täter und Opfer als zu indi­vi­du­ell erweist, als dass man hier­aus all­ge­mein­gül­ti­ge Gesetz­mä­ßig­kei­ten fest­le­gen könnte.

Die 4 Arten der Viktimisierung

(vik­ti­mi­sie­ren = zum Opfer machen)

Pri­mä­re Viktimisierung 

meint das schä­di­gen­de Ereig­nis an sich. Wenn Du unmit­tel­bar von einer Gewalt­tat betrof­fen bist, also durch eine ande­re Per­son an Leib und See­le ver­letzt wurdest.

Sekun­dä­re Viktimisierung

Es han­delt sich hier­bei um Ein­flüs­se, die das Opfer im Anschluss an die Tat bzw. par­al­lel zur pri­mä­ren Vik­ti­mi­sie­rung noch schä­di­gen. Im Klar­text heißt das, dass es sich um Äuße­run­gen oder Ver­hal­tens­wei­sen von Ver­wand­ten, Poli­zei­be­am­ten, Rich­tern und Anwäl­ten, aber auch The­ra­peu­ten und Hel­fern han­delt, die das Opfer sekun­där vik­ti­mi­sie­ren kön­nen. Als Bei­spiel sei­en hier­für unan­ge­mes­se­ne Befra­gun­gen, die unvor­be­rei­te­te Begeg­nung mit dem Täter oder Vor­wür­fe, man sei ja sel­ber schuld, genannt. Aber auch Äuße­run­gen von Ver­wand­ten und nahe­ste­hen­den Per­so­nen kön­nen das Opfer zusätz­lich schä­di­gen, z. B. “Jetzt ist es doch schon ein Jahr her, so lang­sam müss­test Du doch drü­ber weg sein etc.”

So wird das Opfer zusätz­lich zur ursprüng­li­chen Trau­ma­ti­sie­rung vik­ti­mi­siert und re-traumatisiert.

Beson­ders para­dox ist dies dann, wenn das Opfer sei­nen Opfer­sta­tus bzw. sei­ne Rech­te als Opfer bei Behör­den und Insti­tu­tio­nen gel­tend machen möch­te. Dafür, dass das Opfer sich als sol­ches zu erken­nen gibt, zahlt es mit­un­ter einen hohen Preis. Die sekun­dä­re Vik­ti­mi­sie­rung trifft die Opfer oft här­ter als die eigent­li­che Tat.

Ter­tiä­re Viktimisierung

bezeich­net das Instru­men­ta­li­sie­ren der Opfer für eige­ne Zwe­cke; wenn also Opfer bei­spiels­wei­se von For­schung, Poli­tik, Jus­tiz oder Medi­en miss­braucht wer­den, um Kar­rie­ren zu för­dern, Lob­by­ar­beit zu betrei­ben (z. B. wenn das Leid der Opfer dazu benutzt wird, für die Täter eine här­te­re Bestra­fung ein­zu­for­dern) oder die Aus­sicht auf den Pulit­zer­preis zu stei­gern, ohne das Opfer vor­her zu fra­gen. Die­se Form der Vik­ti­mi­sie­rung geschieht in aller Regel bewusst.

Quar­tä­re Viktimisierung

bedeu­tet die Her­ab­wür­di­gung des Opfers von bestimm­ten Per­so­nen oder Per­so­nen­grup­pen, wodurch das Opfer erneut geschä­digt wird. Am Bei­spiel von Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fern lässt sich das am bes­ten erklären:

Der Vor­wurf an ein Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer, sei­ne Beschul­di­gung sei frei erfun­den oder eine Schutz­be­haup­tung, führt bei Frau­en zu mas­si­ven Pro­ble­men. Immer wie­der wird den Frau­en vor­ge­wor­fen, den Täter zu Unrecht beschul­digt zu haben, obwohl dies im Bereich der Ver­ge­wal­ti­gun­gen tat­säch­lich nur sehr sel­ten vor­kommt. Das führt dazu, dass vie­le nach einer Ver­ge­wal­ti­gung unsi­cher sind und sich fra­gen, ob sie etwas falsch gemacht haben. Man­che Frau­en trau­en sich gar nicht, über­haupt Anzei­ge zu erstat­ten, weil sie bereits mit Vor­hal­tun­gen und Falsch­an­schul­di­gen rechnen.

Ein ande­res Bei­spiel liegt in der Ver­wen­dung des Begrif­fes “Du Opfer”, was beson­ders in der Jugend­spra­che wider­klingt. Damit wer­den Men­schen gezielt gede­mü­tigt und entwürdigt…

Der zwei­te Teil des Arti­kels erscheint bereits mor­gen. Dann geht es wei­ter u. a. mit die­sen Themen:
  • Fest­le­gung des Opfer­be­grif­fes durch die EU-Richt­li­nie 2012/29/EU
  • Die Aner­ken­nung als Opfer durch die öffent­li­che Hand
  • Wel­chen Opfer­sta­tus haben Ange­hö­ri­ge von Tötungsverbrechen
  • Opfer­sta­tus und Opferrolle
  • Aus der Opfer­rol­le aussteigen
  • Hin­weis auf Opferberatungsstellen

[1] Romain 1983, S. 812

[2] Köb­ler 1986, S. 239

[3] dtv-Lexi­kon Bd. 13

[4] Kirch­hoff 1996, S. 37

[5] Schnei­der 1998, S. 316

[6] Schnei­der 1998, S. 326

[7] von Hen­tig 1948, Men­dels­ohn 1956

[8] Gre­ve et al. 1994, S. 10

[9] sie­he hier­zu auch Baur­mann 1996, S. 33 ff

[10] Schnei­der 1998, S. 321


Lite­ra­tur

BAURMANN, M.C. & W. SCHÄDLER (1996): Opfer­be­dürf­nis­se und Opfer­er­war­tun­gen. In: Das Opfer und die Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung. – BKA-For­schungs­rei­he, Bd. 36, Bun­des­kri­mi­nal­amt Wiesbaden.

GREVE, W., R. STROBL & P. WETZELS (1994): Das Opfer kri­mi­nel­len Han­deln: Flüch­tig und nicht zu fas­sen. Kon­zep­tu­el­le Pro­ble­me und metho­di­sche Impli­ka­tio­nen eines sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Opfer­be­griffs. – KFN For­schungs­be­rich­te Nr. 33, Kri­mi­no­lo­gi­sches For­schungs­in­sti­tut Nie­der­sach­sen e.V.

HENTING von, H. (1948): The cri­mi­nal and his vic­tim. Stu­dies in the Socio­bio­lo­gy of crime. – Archon Books.

KIRCHHOF; G.F. & K. SESSAR (Hrsg.) (1979): Das Ver­bre­chens­op­fer. Ein Rea­der zur Vik­ti­mo­lo­gie, Stu­di­en­ver­lag Brockmeyer.

KÖBLER, G. (1986): Juris­ti­sches Wör­ter­buch, Vah­len Verlag.

MENDELSOHN, B. (1956): Une nou­vel­le Bran­che de la Sci­ence bio-psycho-socia­le: La Vic­ti­mo­lo­gie. – Revue Inter­na­tio­na­le de Cri­mi­no­lo­gie et de Poli­ce Tech­ni­que 10, S. 95 ‑109.

ROMAIN, A. (1983): Beck’sche Rechts- und Wirt­schafts­wör­ter­bü­cher. Eng­lisch-Deutsch, C.H. Beck.

SCHNEIDER, H.-J. (1998): Der gegen­wär­ti­ge Stand der kri­mi­no­lo­gi­schen Opfer­for­schung. In: Mschr­Krim 81. Jahr­gang, Heft 5, S. 316 – 344.